Freundin mit Van überrollt: Teilbedingte Haft für 30-Jährigen

Wegen des von ihm verursachten Unfalltodes seiner Lebensgefährtin ist ein 30-Jähriger am Dienstag am Landesgericht Korneuburg der grob fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die 32-Jährige - nach gemeinsam durchzechter Nacht - am 5. Juli 2015 in Wolfsthal (Bezirk Bruck an der Leitha) mit seinem Van überrollt.
Das Urteil lautete auf zwölf Monate Haft, davon neun bedingt, wobei dem Mann die Wochen in U-Haft vom 5. August bis 21. September angerechnet werden - im Sommer war wegen Mordverdachts ermittelt worden. Der Angeklagte, der sich schuldig bekannt hatte, nahm es an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Nach Dorffest auf Feldweg überfahren
Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer des Chrysler Voyager gesetzt zu haben. Die Frau, die das Dorffest am späten Vormittag allein verlassen hatte, lag etwa 100 Meter nach verbautem Gebiet auf dem Feldweg nahe des damals gemeinsam bewohnten Hauses. Er sah sie offenbar zu spät, überfuhr sie und schleifte sie 23 Meter weit mit. Die Frau erlitt neben Abschürfungen u.a. ein Bauchtrauma und Verletzungen am Rumpf und an der Wirbelsäule. Sie starb nach Einblutungen in den Herzbeutel an Herz/Kreislaufversagen.
Am Nachmittag wurden bei dem Mann damals umgerechnet 1,5 Promille festgestellt. Zum Unfallzeitpunkt hatte er laut Gutachten etwa zwei Promille intus, was mittelschwerer Berauschung entsprach. Laut Gerichtspsychiater Werner Brosch lag daher kein vollständiger Realitätsverlust vor, der Mann war, der in der Lage war, den Pkw zu in Betrieb zu nehmen und zu lenken, war zurechnungsfähig. Durch die Alkoholbeeinträchtigung verlängerte sich allerdings der Reaktionsweg beträchtlich. Wie schnell er gefahren war, konnte der Angeklagte im Ermittlungsverfahren bei der Tatrekonstruktion nicht angeben. Laut dem psychiatrischen Gutachter sei die behauptete Gedächtnisstörung nicht organischer Natur, sondern könnte eine Schutzbehauptung sein, eine psychogene Amnesie sei eher unwahrscheinlich.
Verteidiger: Mann wollte Auto eigentlich stehen lassen

Er hätte besser aufpassen müssen, es sei seine Schuld, sagte der Angeklagte leise. Die Richterin wertete sein Geständnis sowie die Schuldeinsicht und Unbescholtenheit als mildernd und verwies auch auf die Umstände des tödlichen Unfalls - die ebenfalls alkoholisierte Frau lag auf dem Weg, wo durch die Sonneneinstrahlung Licht und Schatten wechselten.
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