Freispruch im Korneuburger Schlepper-Prozess

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Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Ex-AUA-Mitarbeiter wurde aus der U-Haft entlassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein Prozess um Schleppungen durch einen Ex-AUA-Mitarbeiter am Flughafen Jerewan hat am Montag am Landesgericht Korneuburg mit einem Freispruch geendet. Der 48-jährige Armenier hatte laut Anklage 42 iranische Staatsbürger mit gefälschten Visa im Check-in-Bereich "durchgewinkt" und damit ihre Schleusung gefördert, woran der Schöffensenat jedoch Zweifel hatte.
Der Angeklagte wurde aus der U-Haft entlassen. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.
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