Frau verprügelt: Polizisten sollen bei Einsatz geschlampt haben

(Symbolbild)
Zwei Beamte sollen in einem Fall von häuslicher Gewalt bei der Nachschau nachlässig gewesen sein. Sie wurden freigesprochen

Ein Einsatz wegen häuslicher Gewalt hatte für zwei Polizisten aus Niederösterreich nun ein gerichtliches Nachspiel: Die Beamten waren in der Nacht auf den 12. Juni 2016 zu einer Adresse in Krems gerufen worden, weil es in einer Wohnung zum Streit gekommen war. Ein Mann hatte zuvor seine Lebensgefährtin wild verprügelt und ihr unter anderem das Jochbein gebrochen. An der Tür trafen sie auf den mutmaßlichen Täter, der ihnen versicherte, dass alles in Ordnung sei. In diesem Moment wurden die Beamten zu jener Frau gerufen, die die Auseinandersetzung telefonisch gemeldet hatte. Die Ex-Freundin des Mannes wartete auf einem Parkplatz auf die Ermittler, wo sie ihnen mitteilte, dass das Paar heftig gestritten habe. „Von einer Verletzung war aber nicht die Rede“, sagte einer der Angeklagten zum Richter.

Kein Bericht

Zurück in der Wohnung trafen die Polizisten abermals auf den Afrikaner, der ihnen einmal mehr versicherte, dass nichts passiert sei. Im Schlafzimmer entdeckte einer der Beamten schließlich das Opfer, das im Bett lag und die Decke über das Gesicht gezogen hatte. „Sie hat nur gesagt, dass sie weiterschlafen wolle“, erinnert sich einer der Polizisten. Staatsanwalt Leopold Bien betonte, dass die Polizisten in diesem Fall völlig falsch vorgegangen seien. „Weder wurde die Frau aufgefordert, sich aufzusetzen, noch wurden die Personen gesondert voneinander befragt.“

Die Ermittler zogen in weiterer Folge wieder ab, fertigten laut Anklage auch keinen Bericht an, sondern setzten lediglich nur eine interne Meldung ab.

Der Fall kam ins Rollen, als die Frau später auf einer Polizeiinspektion in Wien auftauchte und angab überfallen worden zu sein. Diese Lüge dürfte sie aus Angst vor ihrem Lebensgefährten aufgetischt haben. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ob die Causa dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, steht noch nicht fest. Eine polizeiinterne Überprüfung wird es aber jedenfalls geben.

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