Facebook-Post bescherte Hundesitterin schlaflose Nächte

Facebook-Post bescherte Hundesitterin schlaflose Nächte
Eine Regionalzeitung veröffentlichte ungefragt den Post. Ein Jurist klärt über die Konsequenzen auf.

Viele Städte haben auf Facebook ihre eigenen Gruppen, wo sich die Bewohner austauschen können. Jene von Klosterneuburg (Bezirk Tulln) zählt mittlerweile mehr als 6000 Teilnehmer. Der Post von Viktoria Zindel, einer Hundesitterin, über den Vorfall mit einer Joggerin, erregte besonders große Aufmerksamkeit. Zur Erinnerung: Zindel war mit neun unangeleinten Hunden unterwegs, eine Joggerin echauffierte sich darüber.

Den Post auf dem Sozialen Netzwerk setzte Zindel noch verärgert ab. Dass sie danach schlaflose Nächte verbringen und vor lauter Stress nichts mehr essen wird, damit hatte sie nicht gerechnet. Eine Regionalzeitung hatte zudem ungefragt ihren Post in einem Artikel verarbeitet. „Ich bin am nächsten Tag aufgewacht und hatte Hunderte Nachrichten. Meine Freunde sind tagelang nicht durchgekommen, weil ich ständig kontaktiert wurde“, erzählt die 23-Jährige. „Erst da habe ich erkannt, welche Reichweite mein Post hat.“

Laut auf Bühne sagen

„Man sollte sich immer fragen, ob man die Dinge, die man postet, auch laut auf einer Bühne sagen würde. Wenn man das nicht will, sollte man es sich noch einmal überlegen“, sagt Medienjurist Johannes Öhlböck. „Wenn der Post aber in einer Zeitung veröffentlicht wird, hat er noch mehr Leser, als beabsichtigt waren. Ob dies rechtmäßig ist, hängt auch von der Gruppengröße ab. Auf Facebook sind die gleichen Rechtsverletzungen möglich wie im realen Leben“, fährt er fort.

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