Facebook-Party: „Maxi“ muss Polizeieinsatz nicht bezahlen

Klosterneuburg – Ohne finanzielle Folgen dürfte die aus dem Ruder gelaufene „Facebook-Party“ samt nächtlichem Polizeieinsatzder KURIER berichtete – für den „Gastgeber“ Max F. und seine Familie bleiben. Laut Bezirkshauptmann Wolfgang Straub besteht keine rechtliche Handhabe, die enormen Kosten des Einsatzes – 80 Beamte waren stundenlang im Dienst, Verstärkung musste mehrfach angefordert werden – an den 16-Jährigen bzw. seine Eltern zu verrechnen.

Sehr wohl unangenehme Folgen dürfte die improvisierte Streetparty für einige besonders exzessive Jugendliche haben, die von der Polizei als Rädelsführer identifiziert und zur Klärung der Identität kurzfristig angehalten wurden. Sie müssen nicht nur mit Verwaltungsstrafen wegen Anstandswidrigkeiten (u. a. öffentliches Urinieren) und aggressivem Verhaltens rechnen, die Polizei wird auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermitteln. Es geht um Verstöße gegen den Paragrafen 282 des Strafgesetzbuchs – Aufforderung zu Straftaten.

Anzeigen gegen unbekannte Täter werden zudem wegen einiger kleinerer Sachbeschädigungen erstattet: Bierflaschen wurden gegen vorbeifahrende Autos geworfen, ein Gartenzaun eingetreten und ein Moped umgeworfen.

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