Ex-Partnerin erstochen: Überraschendes Geständnis - 18 Jahre Haft

Ex-Partnerin erstochen: Überraschendes Geständnis - 18 Jahre Haft
Mordprozess in Korneuburg deutlich beschleunigt. Streitigkeiten über Obsorge und Erziehung.

Mit seinem überraschenden Geständnis, dass er die Mutter seiner beiden Kinder erstochen habe, hat ein 32-Jähriger am Freitag sein Verfahren am Landesgericht Korneuburg deutlich beschleunigt. Bereits kurz vor Mittag zogen sich die Geschworenen in dem Mordprozess zur Beratung zurück. Der Angeklagte ist wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Da sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Der Mann, der seine Ex-Lebensgefährtin am 26. März in ihrer Wohnung in Schwechat mit fünf Messerstichen getötet haben soll, als er die Kinder für einen Urlaub abholte, hatte sich vor dem Prozess mit Notwehr verantwortet. Nun legte er vor Richter Manfred Hohenecker ein vollständiges Geständnis ab, verweigerte aber Antworten zu den meisten anderen Fragen. Laut Verteidiger Nikolaus Rast, weil er sich "unerträglich schämt".

Streit über Obsorge und Erziehung

Der Angeklagte und das Opfer waren mehr als acht Jahre lang ein Paar. Nach der Trennung im Vorjahr wurde zunächst die gemeinsame Obsorge der beiden Kinder, zum Tatzeitpunkt drei und fünf Jahre, vereinbart. Doch bald kam es zu Streitigkeiten über Obsorge und Erziehung, die auch vor Gericht ausgetragen wurden.

Am 26. März wollte der Beschuldigte mit seiner neuen Partnerin und deren Tochter seine beiden Kinder für einen gemeinsamen Osterurlaub abholen. Laut Anklage, und wie er nun selbst zugab, attackierte er die 33-Jährige in der Küche, während die gemeinsamen Kinder draußen warteten. Von den sieben Stichen trafen fünf das Opfer, drei waren so schwerwiegend, dass sie auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe tödlich gewesen wären, führte der Sachverständige aus.

Messer und Handy in Plastiksack gegeben

Während der Tat verletzte sich der 32-Jährige selbst an der Beugesehne des linken Zeigefingers, was er notdürftig versorgte. Das Messer, die Handschuhe sowie das Handy des Opfers gab er in einen Plastiksack und zog ein zweites Paar Handschuhe an. Ohne sich etwas anmerken zu lassen, fuhr der Mann danach mit seiner neuen Partnerin und den drei Kindern ins Waldviertel. Während der Autofahrt wählte er mit dem Handy des Opfers seine Nummer und täuschte ein 16-minütiges Telefonat vor.

Am Urlaubsort gab er vor, sich in einem Stall die Schnittwunde zugefügt zu haben, und fuhr in ein Spital. Die Verletzung musste operiert werden. Auf dem Weg ins Krankenhaus entsorgte der 32-Jährige die von der Wohnung mitgenommenen Gegenstände in der Donau, wobei der getragene Handschuh mit der Schnittbeschädigung versehentlich im Auto blieb.

Rast versuchte die Tat seines Mandanten dadurch zu erklären, dass dieser von seiner Ex betrogen worden und in seiner Männlichkeit verletzt worden wäre. Zudem hätte sie gedroht, ihm die Kinder zu entziehen. "Ich habe nicht vorgehabt, ihr etwas anzutun. Ich kann nicht sagen, was in dem Moment in meinem Kopf vorgegangen ist", sagte der in Spitzenrestaurants beschäftigte Koch. Er habe nach dem Messer gegriffen, das seine Frau hielt, und sich dabei verletzt. Seine Ex habe ihn aber nicht bedroht.

Staatsanwalt glaubt an geplanten Mord

Staatsanwalt Josef Mechtler machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er weiterhin an einen akribisch geplanten Mord glaubt. Der Mann sei eigens mit zwei paar Handschuhen zur Tat erschienen und hätte auch selbst das Messer mitgenommen. "Im Handy hatte er seine Lebensgefährtin unter 'Blade Sau stört' abgespeichert. Das zeigt, welch tiefen Hass er empfunden hat." Zudem habe er anderen gegenüber erwähnt, er hätte, könnte er sicher sein, damit straffrei durchzukommen, seine Ex "schon längst erschossen". Er erwarte von den Geschworenen bei der Strafhöhe angesichts der Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit der Tat ein eindeutiges Zeichen.

Alfred Boran, der zweite Verteidiger des 32-Jährigen forderte die Laienrichter auf, seinen Mandanten zwar des Mordes schuldig zu sprechen, doch ihm eine Chance zu geben, seine Kinder wieder zu sehen. "Nicht weil er dies verdient, sondern wegen seiner Kinder."

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