Einspruch gegen abgelehnten Antrag

Die Bürgerinitiative „ Zwettl 2020“ erhebt Einspruch gegen den von der Stadtgemeinde Zwettl abgelehnten Initiativantrag. Damit wollten die EKZ-Gegner die Mandatare dazu zwingen, im Gemeinderat über das geplante Einkaufszentrum (EKZ) zu diskutieren und die dafür nötige Umwidmung des früheren Gärtnerei-Areals in der Gartenstraße zu verhindern.
Allerdings könne der Gemeinderat laut Gemeindeordnung nicht zum „Nicht-Handeln“ veranlasst werden, lautet die Begründung der Stadtgemeinde. Die Initiative kontert: „Die Ausführung, dass es sich um eine Unterlassung handelt und damit um kein bestimmtes Begehren ist nicht richtig, da der Gemeinderat in Zwettl sehr wohl die Möglichkeit hat, in einem Grundsatzbeschluss festzuhalten, dass sich der Gemeinderat derzeit gegen eine Umwidmung und somit gegen die Errichtung eines Einkaufszentrums ausspricht“, erklärt Sprecher Christof Kastner in seinem offenen Brief. Durch diesen Grundsatzbeschluss sei ein aktives Tun des Gemeinderates gegeben.
Wie berichtet, will eine Gruppe von Bürgern das EKZ-Projekt verhindern, weil sie die Geschäftslandschaft der Innenstadt wegen der Größenordnung des EKZ gefährdet sehen. Außerdem befürchten die Anrainer zusätzliche Lärmbelastung. Auf dem zirka 13.000 Quadratmeter großen Gelände in der Gartenstraße, für den EKZ-Bau noch in „Bauland Kerngebiet – Handelseinrichtungen-Aufschließungszone“ umgewidmet werden muss, will der Investor Reinhold Frasl ein 45 Millionen Euro teures Shoppingcenter mit 40 Geschäften, fünf Gastronomiebereiche und zirka 600 Parkplätze errichten.
Kommentare