Ex-Frau in NÖ attackiert: Vier Jahre Haft für Beschuldigten

(Symbolbild)
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 32-Jähriger ist am Dienstag in Korneuburg vor einem Geschworenengericht gestanden, weil er seine Ex-Ehefrau im Bezirk Hollabrunn mit Schlägen und Fußtritten traktiert und mit einem Stanley-Messer verletzt haben soll. Der Verdächtige musste sich wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung verantworten. Er erklärte bei der Einvernahme, das er das Opfer nicht töten wollte.

Nun wurde der Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu vier Jahre Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von den Geschworenen nach rund zweistündiger Beratung ebenso wie die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag verworfen. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von den Laienrichtern einstimmig bejaht. Auch für die Hauptfrage nach gefährlicher Drohung votierten alle acht Geschworenen.

Hintergrund

Die Attacke auf die ehemalige Partnerin fand laut Anklage am Abend des 26. November 2018 statt. Nachdem er erfahren hatte, dass die Frau einen neuen Freund hat, suchte der 32-jährige österreichische Staatsbürger sie in ihrer Wohnung in einem Mehrparteienhaus auf. Der Verdächtige soll dem Opfer dort ins Gesicht geschlagen und es gewürgt haben. Zudem bugsierte der Beschuldigte seine ehemalige Partnerin der Anklage zufolge gegen einen Heizkörper und den Boden. In einem anderen Bereich der Wohnung soll der 32-Jährige seiner Ex mit Arbeitsschuhen, die mit Stahlkappen versehen sind, Tritte ins Gesicht, gegen den Rumpf und in den Rücken versetzt haben.

Mit dem Stanley-Messer verletzte der Angeklagte die Frau laut Anklage im Halsbereich - sie erlitt eine leichte Schnittwunde. Das Opfer trug außerdem Prellungen, Abschürfungen sowie Hämatome davon.

Der in der Wohnung ebenfalls anwesende neue Lebensgefährte des Opfers war nicht imstande, den 32-Jährigen aufzuhalten. Dies gelang erst durch die Mithilfe eines Nachbarn. Der Angeklagte flüchtete, stellte sich aber wenig später und ließ sich widerstandlos festnehmen. Zwei Kinder des früheren Ehepaares wurden Zeugen der Attacke.

Wollte Frau "nur" verletzen und verängstigen

Verteidiger Rudolf Mayer sprach davon, dass er der Letzte sei, der Gewalt gegen eine Frau "in irgendeiner Form gutheißt". "Aber es gibt es, dass jemand so in Rage kommt, dass er hinschlägt", hielt der Jurist fest. Sein Mandant habe das Stanley-Messer angesetzt, um der Frau Angst zu machen, "dosiert" und nicht in Tötungsabsicht gehandelt. "Ich wollte sie verletzen", sagte der Beschuldigte bei der Einvernahme. Wenn er die Frau hätte töten wollen, "hätte ich das sicher zusammengebracht". Zum Vorwurf der gefährlichen Drohung war der 32-Jährige geständig - er habe während der Handlungen mehrmals "ich bringe dich um" geschrien.

Als er am Tag des Vorfalls über einen Kollegen vom neuen Freund seiner ehemaligen Partnerin erfuhr, sei er "am Boden zerstört" gewesen, blickte der Angeklagte zurück. Nach der Arbeit fuhr er zur Wohnung der Ex - dort angekommen, habe er sich gedacht "jetzt dresch' ich sie". Das Stanley-Messer habe er angesetzt, der Frau gedroht und den Gegenstand dann "wieder eingesteckt". Nachdem er auf das Opfer eingeprügelt hatte, "habe ich mir gedacht 'was tust du da'", schilderte der 32-Jährige.

Medizinischer Gutachter sieht schwere Verletzungen

Der Gutachter attestierte dem Opfer eine eineinhalb Zentimeter lange Schnittwunde im Halsbereich, aber "kein lebensbedrohliches Verletzungsbild".

Der Schnitt sei mit dem Stanley-Messer zugefügt worden und habe sich "am Übergangsbereich vom Hals zum linken Mundbogen" befunden, hielt der Gutachter fest. Es habe sich um eine "vergleichsweise oberflächliche Verletzung" gehandelt. Weiters trug das Opfer dem Mediziner zufolge unter anderem eine Schädelprellung, Blutunterlaufungen im Gesicht, Prellungen des Mundes, des rechten Unterkiefers und des Halses sowie "dramatischen Haarverlust" davon. Aufgrund der Vielzahl von Wunden sei "von einer schweren Verletzung" auszugehen.

Zeugenaussagen

Jener Nachbar, der bei dem Vorfall im Mehrparteienhaus schlichtend dazwischen gegangen war, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht im Rahmen der Geschworenenverhandlung befragt werden. Die Lebensgefährtin dieses Mannes berichtete von lauten Schreien in der Wohnung der Ex-Frau des Angeklagten. "Wissen Sie, wie es mir die Gänsehaut aufgestellt hat", sagte sie in Richtung des vorsitzenden Richters.

Sie habe die Polizei alarmiert und ihren Partner in die betreffende Wohnung geschickt. Was drinnen passierte, "kann ich nicht sagen, weil ich bin auf der Stiege gestanden." Dort habe sie wenig später beobachtet, wie der Beschuldigte das Opfer an den Haaren gezogen, getreten und mit dem Kopf in Richtung Boden gestoßen habe, schilderte die Zeugin. Ihr eigener Lebensgefährte habe den Angeklagten schließlich "geschnappt und gegen die Mauer gedrückt". Sie selbst habe anschließend die verletzte Frau in Sicherheit gebracht.

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