Denkmalamt-Bescheid bei ehemaliger Synagoge aufgehoben

Synagoge Gänserndorf
Das vor dem Abriss stehende Gebäude in Gänserndorf wurde für eine bauhistorische Überprüfung erneut unter Schutz gestellt.

Die Zukunft der ehemaligen Synagoge Gänserndorf ist weiterhin ungewiss. Das vor dem Abriss stehende Gebäude wurde für eine bauhistorische Überprüfung erneut unter Schutz gestellt.

Rückblick: Die Synagoge wurde 1889 erbaut. Das Gebäude gehört seit den 1950er-Jahren der Stadt und beherbergte zuletzt ein Jugendzentrum, seit vergangenem Sommer steht es leer. 2014 beschloss der Gemeinderat den Abriss, geplant war ein Parkplatz und ein kleiner Park mit Gedenktafel.

Gegen den Abriss formierte sich jedoch Widerstand. Das Bundesdenkmalamt wurde eingeschaltet und stellte das Gebäude wegen „Gefahr in Verzug“ unter Schutz. Eine Prüfung bestätigte den Denkmalschutz, die Stadt legte jedoch Beschwerde ein.

Untersuchung abwarten

Das Bundesverwaltungsgericht hob nun den Bescheid auf und verwies ihn zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesdenkmalamt zurück. Stadtchef Rene Lobner (ÖVP) sieht sich bestätigt. Die Behörde habe notwendige Ermittlungen unterlassen und nicht alle Tatsachen berücksichtigt.

Das Gutachten der Bezirkshauptmannschaft, das umfangreiche Mängel an der Bausubstanz aufzeige, sei „ignoriert“ worden, hieß es in der Gerichtsentscheidung. Nun wird das Ergebnis der bauhistorischen Untersuchung abgewartet.

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