Blaulichtsteuer: Behörde muss zahlen

Ein Wiener Polizeiauto steht auf einer Straße.
Gerichtsentscheid: Niederösterreicher klagte nach Crash bezahlte Unfallgebühr von 36 Euro ein.

Teure Konsequenzen muss das Land Niederösterreich nach einem eher harmlosen Unfall vor zwei Jahren im Bezirk Amstetten tragen. Im Streit um eine von der Polizei zu Unrecht eingehobene Unfallgebühr, besser bekannt als „ Blaulichtsteuer“, entschied der Verwaltungsgerichtshof nun gegen die Behörden und zugunsten des 25-jährigen Unfallopfers Manfred Wagner.

Unverschuldet stieß der junge Autolenker Mitte Dezember 2010 kurz nach 2 Uhr Früh auf der B 121 mit einem Schneeräumtraktor zusammen. „Ich habe die Polizei gerufen, weil ich den Unfall ordentlich aufgenommen haben wollte“, erzählt Wagner. Die 36 Euro waren für ihn sofort fällig, weil von den zwei Beteiligten offensichtlich niemand verletzt war. Bei Unfällen mit Verletzten entfällt die Blaulichtsteuer.

Doch am Morgen musste Wagner doch ins Spital. Wegen eines gebrochenen Daumens bekam er einen Gips.

Über seinen Anwalt Ludwig Redtensteiner und die Rechtsschutzversicherung forderte das Unfallopfer von der BH Amstetten die 36 Euro zurück. Weil das im Gesetz nicht vorgesehen ist, blitzte Wagner aber ab. Auch die NÖ Landesregierung entschied gegen seinen Einspruch.

Der VwGH stellte sich jetzt aber klar auf die Seite des Klägers. Auch wenn Unfallbeteiligte nach dem Geschehen subjektiv meinen, unverletzt zu sein, sich aber später eine objektive Verletzung herausstellt, ist die eingehobene Blaulichtsteuer wieder zurückzuerstatten, entschieden die Höchstrichter. Wagner bekommt die 36 Euro zurück, außerdem hat das Land NÖ dem Beschwerdeführer 1326 Euro für dessen Aufwendungen zu zahlen. Anwalt Redtensteiner: „Interessant ist der Entscheid für die vielen Opfer, die nach Unfällen am Peitschenschlagsyndrom leiden“.

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