Aus Baden verschwundener Bub bei Vater auf Kanalinsel

Der am Montag von einem Badener Spielplatz verschwundene Vierjährige befindet sich auf Sark Island, einer Insel im Ärmelkanal. Der Vater des Buben nahm ihn dorthin mit. Hintergrund ist ein tobender Sorgerechtsstreit. Das bestätigte Rechtsanwältin Britta Schönhart. Der 43-jährige Vater ist auf der Nachbarinsel Guernsey aufgetaucht, wo er sich mit seinen Rechtsanwälten beraten hatte. In einer Verhandlung soll dort heute über das weitere Schicksal des Buben entschieden werden. Die, laut Schönhart, „vom Geschehen schwer belastete Mutter“, fliegt ebenfalls auf die Insel.
Seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gibt es vorerst keine Angaben, teilte Sprecher Erich Habitzl mit. Ein Ermittlungsverfahren sei anhängig, man prüfe die internationale Zuständigkeit in der Obsorgefrage.
Juristisch gilt der Fall, in den mehrere Länder eingebunden sind, jedenfalls als heikel. Die Eltern des Buben trennten sich vor rund eineinhalb Jahren, die Mutter (41) zog zu ihren Eltern nach Niederösterreich. Der Vierjährige besitzt neben der deutschen auch die britische Staatsbürgerschaft. Der Vater stammt aus Sark Island, wo eigenes Recht herrscht – auf das sich der Mann im Obsorgestreit nun beruft.
„Auf der Insel gilt teils uraltes Gewohnheitsrecht. Sobald der rechtliche Vater seine Vaterschaft anerkennt, erhält er das alleinige Sorgerecht. Dieses Recht gilt aber nur auf Sark Island, sonst nirgendwo“, erklärte Anwältin Britta Schönhart gegenüber dem ORF.
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