Anklage gegen Waldhäusl: Tiroler FPÖ-Chef fordert Rücktritt

Anklage gegen Waldhäusl: Tiroler FPÖ-Chef fordert Rücktritt
FPÖ-Politiker und Landesbeamtin wird in Zusammenhang mit Asylquartier Drasenhofen Amtsmissbrauch vorgeworfen - Waldhäusl rechnet mit Freispruch. Tiroler FPÖ-Chef Abwerzger fordert Abgang.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in der Affäre um ein mit Stacheldraht abgezäuntes Asylquartier in Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) Anklage gegen den niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl und eine Beamtin erhoben. Beiden wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, bestätigte die Behörde am Freitag. Waldhäusl denkt nicht an Rücktritt und erwartet einen Freispruch, ist aber mit einer ersten Rücktrittsaufforderung aus den eigenen Reihen konfrontiert.

Der Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger forderte am Freitagabend unmissverständlich den Rücktritt seines niederösterreichischen Parteifreundes. "Anklage bedeutet für mich Rücktritt ohne Ausrede und Rechtfertigung", sagte Abwerzger der Tiroler Tageszeitung. Das Mindeste wäre, die Funktion ruhend zu stellen. "Wenn man bei Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel - zu Recht - einen Rücktritt fordert, dann muss man auch im eigenen Haus konsequent sein. Sonst wird man unglaubwürdig", sagt Abwerzger.

Waldhäusl hatte einen Rücktritt zuvor abgelehnt und hatte dafür Rückendeckung von Bundesparteichef Norbert Hofer und Landesparteichef Udo Landbauer bekommen. Aus Hofers Sicht hindert das Verfahren Waldhäusl nicht daran, seine Geschäfte ordnungsgemäß fortzuführen.

Landbauer lehnte einen Vergleich mit Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) explizit ab, den die FPÖ schon nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens zum Rücktritt aufgefordert hatte: "Sebastian Kurz hat aus Eigeninteresse gelogen und Landesrat Waldhäusl hat gehandelt, um die eigene Bevölkerung vor straffälligen Asylanten zu schützen."

Die WKStA hatte die Anklage gegen Waldhäusl und eine Landesbeamtin am Freitag bestätigt. "Im Wesentlichen wird den beiden Beschuldigten zur Last gelegt, unbegleitete minderjährige Fremde rechtswidrig in einer unter Berücksichtigung der Grundsätze des Kindeswohls ungeeigneten Unterkunft untergebracht zu haben. Konkret sollen die elementaren Wohnbedürfnisse gesetzwidrig u.a. infolge Errichtung eines Stacheldrahtzaunes in nur menschenunwürdiger Weise gedeckt worden sein", hieß es in einer Aussendung. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.

"Alles rechtens abgelaufen"

Der Asyl-Landesrat, dem bei einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen, zeigte sich in einer Aussendung überzeugt, beweisen zu können, "dass alles rechtens abgelaufen ist". Die Anklage werde sich "in Luft auflösen".

Während SPÖ, Grüne und NEOS Waldhäusl zum Rücktritt aufforderten, kam aus der ÖVP keine derartige Forderung. "Gerichte allein entscheiden, wer schuldig ist und wer nicht - bis dahin gilt jede Bürgerin und jeder Bürger als unschuldig. Das muss für alle Menschen in unserem Land gleichermaßen gelten. Auch wenn das manchen nicht gefallen mag - und auch für Politiker, deren Meinungen man nicht immer teilt", sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) auf APA-Anfrage. Außerdem hieß es seitens der ÖVP, die politischen Konsequenzen aus der Affäre habe man bereits 2018 mit der Auflösung des Quartiers in Drasenhofen gezogen.

SPÖ-Landesgeschäftsführer Wolfgang Kocevar, NEOS-Landessprecherin Indra Collini und Grünen-Chefin Helga Krismer verlangten dagegen den Rücktritt Waldhäusls. "Bei Anklage ist Rücktritt die einzige Option", meinte Kocevar: "Was für Kurz und Blümel gilt, muss auch für den FPÖ-Landesrat gelten." Collini und Krismer forderten Landeshauptfrau Mikl-Leitner außerdem auf, Waldhäusl die Zuständigkeit für den Asylbereich zu entziehen.

Umstrittenes Quartier

Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen 2019 nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien an die WKStA. Die Vorwürfe beziehen sich auf November 2018. Damals hatte Waldhäusl jugendliche Flüchtlinge hinter Stacheldraht in einem von Securitys bewachten Quartier in Drasenhofen unterbringen lassen, weil er ihnen vorwarf, "notorische Unruhestifter" zu sein.

Nach heftiger Kritik wurde die Einrichtung im nördlichen Weinviertel an der Grenze zu Tschechien wenige Tage nach Verlegung der ersten Asylwerber wieder geschlossen. Erst vor kurzem hatte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung in Drasenhofen rechtswidrig war.

Der Landesbeamtin wird zudem die Fälschung eines Beweismittels sowie Verleumdung vorgeworfen, weil sie im Ermittlungsverfahren der WKStA ein Beweismittel unvollständig vorgelegt haben soll. Dadurch soll laut der Anklagebehörde der Eindruck entstanden sein, "eine andere Person habe die amtsmissbräuchlichen Entscheidungen beim Projekt Betreuungseinrichtung Drasenhofen mitzuverantworten".

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