55-Jähriger zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt

55-Jähriger zu 14 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt
Wegen der Androhung der Scheidung, sollen dem Winzer "die Sicherungen durchgebrannt sein". Urteil nicht rechtskräftig

Vor dem Landesgericht Korneuburg musste sich gestern jener 55-jährige Winzer aus dem Bezirk Hollabrunn verantworten, der im März seine Ehefrau mit über 50 Messerstichen ermordet haben soll.

Auf die Frage von Richter Martin Bodner, ob er sich schuldig bekenne, gestand der Angeklagte unter Tränen die Tat voll umfassend. In seiner Aussage beteuerte er, er habe das alles nicht gewollt. Während die Staatsanwaltschaft auf Mord plädierte, sprach die Anwältin des Angeklagten, Astrid Wagner, von Totschlag. Die Geschworenen entschieden einstimmig auf Mord. „Ich nehme das Urteil an, es ist eine gerechte Strafe“, erklärte der Angeklagte. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Scheidung

Zuvor bescheinigte der Gerichtsgutachter dem 55-Jährigen volle Zurechnungsfähigkeit, erklärte aber auch, der Angeklagte habe sich zum Tatzeitpunkt in einer „sehr heftigen Gemütsbewegung“ befunden. Grund dafür war, dass seine Frau ihm erneut mit der Scheidung drohte und bereits eine Anwältin kontaktierte.

Der 28-jährige Sohn erzählte, dass die Mutter öfter von Scheidung gesprochen hatte. Bereits 2008 zog sie für drei Monate aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Wie sich während der Aussage des Angeklagten herausstellte, hatte die Frau zum damaligen Zeitpunkt ein Verhältnis. „Doch wir haben uns wieder versöhnt und dann hat auch lange alles gepasst.“

Bis Anfang 2018. Seine Frau habe sich „komisch verhalten und sich mit dem Handy um fünf Uhr morgens im WC eingesperrt“, erklärte der 55-Jährige. Der Angeklagte vermutete ein erneutes Verhältnis. Die Androhung, ihm alles wegzunehmen, ihn fertig machen zu wollen und die Familie „zu zerstören“, habe bei ihm dann die „Sicherungen durchgebrennen lassen“.

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