Jahrelanger Rechtsstreit Kärntens gegen Haider-Erbinnen endet mit Vergleich

Drei Frauen sitzen in einer Reihe während einer Veranstaltung.
Das Land Kärnten hatte insgesamt 600.000 Euro von der Witwe Haiders sowie von seinen beiden Töchtern gefordert.

Rund zehn Jahre nachdem erstmals in dieser Causa verhandelt worden war, hat es nun einen Vergleich im Rechtsstreit zwischen dem Land Kärnten und den Erbinnen des ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannes Jörg Haider gegeben. 

Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) hervor, über die am Dienstag zuerst die Kleine Zeitung online berichtet hatte. Hintergrund sind zu Unrecht erfolgte Zahlungen an Steuerberater Dietrich Birnbacher.

Sechs Millionen Euro als Honorar

Das Land Kärnten hatte insgesamt 600.000 Euro von der Witwe Haiders sowie von seinen beiden Töchtern gefordert - dabei war es um das überhöhte Birnbacher-Honorar zum Hypo-Verkauf gegangen. Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte beim Hypo-Verkauf insgesamt sechs Millionen Euro als Honorar kassiert, ursprünglich hatte er sogar zwölf Millionen verlangt. 

Nach Haiders Tod, im Strafprozess gegen Birnbacher und Haiders damaligen Regierungskollegen Josef Martinz (ÖVP), stellte sich heraus, dass das Honorar weit überhöht war, was Birnbacher auch zugab. Ebenso gestand er ein, dass Haider und Martinz von dem Honorar eine Finanzierung für ihre Parteien lukrieren wollten. Der Strafprozess endete mit Schuldsprüchen für Martinz, Birnbacher und zwei ehemalige Vorstände der Kärntner Landesholding.

Der 2015 gestartete Zivilprozess zog sich dann über Jahre - doch nun kam es zu einem Vergleich. Aufgedeckt wurde das durch eine Anfrage des Team Kärnten an Finanzreferentin Schaunig: "Es wurde im Verfahren (...) am LG Klagenfurt ein Vergleich abgeschlossen", heißt es kurz und knapp in der Anfragebeantwortung, die der APA vorliegt. 

Das war es dann aber auch schon mit den Informationen: Wegen einer - offensichtlich sehr strikten - Verschwiegenheitserklärung gab es keine weiteren Auskünfte über den Inhalt des Vergleichs.

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