Widerstand gegen Smart Meter: Leben ohne Strom

Widerstand gegen Smart Meter: Leben ohne Strom
Smart Meter. Zwei Kundinnen wollen das intelligente Messgerät nicht im Haus und sitzen aus Protest im Dunkeln.

Ein Leben ohne Strom und ohne Fließwasser: Pia P. nimmt diese Nachteile in Kauf, um den Einbau eines Smart Meters in ihrem Wohnhaus im Mittelburgenland zu verhindern. Auch im Haus von P.’s 83-jähriger demenzkranken Mutter wurde es vergangene Woche kurzfristig dunkel: Auch hier hatte die Tochter der betagten Dame den Einbau des vernetzten Stromverbrauchsmessers abgelehnt. „Mir blieb aber nichts anderes übrig, als mich dem Druck zu beugen“, sagt P. Der neue Zähler wurde montiert, die Mutter hat wieder Strom.

„Das Schlimmste ist, dass ich ohne Wasser auskommen muss“, sagt P. Bisher wurde sie durch ein Hauswasserwerk, das mit Strom betrieben wurde, versorgt. „Jetzt schleppe ich das Wasser in Kanistern heim.“

Viele Bedenken

Es seien viele Gründe, die Pia P. zu derart radikalen Konsequenzen gezwungen hätten. „Es ist nicht nur der Elektrosmog, der durch die Smart Meter entsteht.“ Kopfzerbrechen bereite ihr auch eine mögliche Gefährdung und die Angst vor Überwachung. Obwohl die Kunden eine Opt-out-Möglichkeit (siehe Zusatztext) haben und das Übertragen von Tages- sowie Viertelstundenwerten ablehnen können, fordert sie „aus Sicherheitsgründen“ Stromzähler ohne Fernanbindung.

Auch Manuela Grafl lebt seit Jänner aus den gleichen Gründen ohne Strom in ihrem Haus in Weppersdorf. „Ich will selbst entscheiden, was bei mir eingebaut wird oder nicht“, sagt die Mittelburgenländerin. Der Netzbetreiber Netz Burgenland beruft sich auf die derzeitige Gesetzeslage. Im Fall von Pia P. habe es „über mehrere Monate intensiven schriftlichen und persönlichen Kontakt gegeben, der trotz des Bemühens ergebnislos verlief“, sagt ein Sprecher. Werde der Tausch gegen ein vorgeschriebenes intelligentes Messgerät verweigert, müsse eine Stromabschaltung aufgrund der abgelaufenen Nacheichfrist gesetzlich verpflichtend durchgeführt werden. 120.000 Geräte hat Netz Burgenland bisher eingebaut. Bis auf die zwei Ausnahmen sei es zu keiner Verweigerung gekommen.

Anfragen „besorgter Konsumenten“ gebe es allerdings häufig, heißt es aus der Arbeiterkammer Burgenland.

Gesetzliche Grundlagen

Laut EU-Vorgabe müssen zumindest 80 Prozent der Kunden bis 2020 mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Laut Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz „haben  die  intelligenten Messgeräten über eine bidirektionale Kommunikationsanbindung zu verfügen“. Das Gerät misst den  Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah  und  verfügt über eine fernauslesbare Datenübertragung.  Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass der Netzbetreiber  dem Kundenwunsch entsprechen muss, wenn dieser die zusätzlichen Funktionen des Smart Meter nicht haben will. Bei einer Ablehnung müsse der   Zähler so konfiguriert werden, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden (Opt-out). Das muss am Gerät ersichtlich sein. Laut  Netzwerk „Stop Smart Meter“ sei es für Kunden aber nicht klar, welche  Daten ausgelesen werden.

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