Vizeleutnant vor Gericht: Mitarbeiter private Entrümpelung angeordnet

(Symbolbild)
Angeklagter ließ Holzabfälle und Aluminiumschrott vom Haus der Ex-Frau in Kaserne bringen.

Ein mittlerweile pensionierter Vizeleutnant ist am Dienstag wegen des Vorwurfs des Missbrauchs der Amtsgewalt in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der 63-Jährige soll im November 2017 als Nachschubunteroffizier einen ihm unterstellten Angestellten angewiesen haben, in der Dienstzeit mit dem Dienstfahrzeug eine privat "Entrümpelung" vorzunehmen und die Gegenstände in die Kaserne zu bringen.

Der Vorfall soll sich im November 2013 zugetragen haben. Der Burgenländer soll einem Zivilbediensteten gesagt haben, dass er mit dem Heereskraftfahrzeug Holzabfälle und Aluminiumschrott vom Haus seiner mittlerweile geschiedenen Frau im Nordburgenland holen und nach Großmittel (Bezirk Wiener Neustadt-Land) bringen soll. Deklariert habe er dies allerdings als "Versorgungsfahrt nach Wien", warf ihm Staatsanwalt Roland Koch vor.

"Haben Sie ihm das befohlen?", wollte Schöffensenatsvorsitzende Richterin Karin Lückl von dem Angeklagten wissen. "Das war ein Freundschaftsdienst von ihm (dem Zivilbediensteten, Anm.)", meinte er zunächst. "Sie reden sich hier um Kopf und Kragen", wies ihn Lückl zurecht. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger räumte er schließlich ein, dem Angestellten nicht gesagt zu haben, dass es sich um eine Privatfahrt handle. "Es tut mir leid. Es war mir bewusst, dass ich das nicht darf. Ich war unter Zeitdruck. Die Scheidung ist bevor gestanden. Ich habe keinen Ausweg mehr gesehen", so der 63-Jährige. "War es so dringend?", wollte Lückl wissen. "Ja", erklärte er und ergänzte: "Es ist mir bewusst, dass ich dem Bund Schaden zugefügt habe."

Der Schaden sei mit der Überlassung des Schrotts zur Veräußerung - dieser soll einen Wert von 1.000 bis 1.200 Euro haben - bereits wieder gut gemacht, so der Verteidiger. Staatsanwalt Koch erklärte zuvor, dass es sich hierbei um einen diversionsfähigen Fall handle. Dem stimmte auch der Senat zu. Der Angeklagte muss 2.700 Euro Geldstrafe sowie 250 Euro Pauschalkosten zahlen.

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