Viel schneller als die Polizei erlaubt
Eineinhalb Kilometer lang ist das schnurgerade Teilstück der B 58 vor der kleinen südburgenländischen Gemeinde Minihof-Liebau im Bezirk Jennersdorf. Öfters würden er, der Polizist, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, und seine Kollegen dort Dienst versehen – und mit dem Lasergerät auf der Lauer stehen. Dass dieses Teilstück der Bundesstraße zum Schnellfahren verleitet , ist ihnen nicht unbekannt. Das eine oder andere Mal werden dort Raser ertappt. "Doch eine Messung mit einer derart hohen Geschwindigkeit habe ich in meiner 34-jährigen Berufslaufbahn noch nicht erlebt", sagt der Polizist aus dem Südburgenland. Mit 212 km / h wurde ein deutscher Bundesbürger mit einem deutschen Auto ins Visier genommen. "Wir trauten unseren Augen und Ohren nicht."
Bereits Sekunden vorher dachten sich die Beamten, "dass da etwas auf uns zukommt". Von einem Gefährt war zwar noch keine Spur, nur die Touren des schwarzen Sportwagens – wie sich später herausstellte – waren zu hören. Dennoch war an ein Anhalten des Rasers nicht zu denken: "Das wäre viel zu gefährlich gewesen, sowohl für den Lenker des Fahrzeuges als auch für uns", sagt der Polizist.
Für den Raser wird es auf jeden Fall eine teure Angelegenheit. Beim ersten derartigen Verstoß müsse ein Lenker, wenn nichts anderes gegen ihn vorliege, mit einer Strafe von 1400 bis 1500 Euro rechnen, lautete die Auskunft der Behörde. Der Strafrahmen reiche bis 2100 Euro. Dazu kommt der Entzug des Führerscheins für sechs Monate.
Ob strengere Strafen für derart gravierende Verstöße denkbar seien? "Man könnte das sicherlich in Erwägung ziehen. Allerdings sollte man nicht über das Ziel schießen", meint Landesrätin Michaela Resetar. "Bei solchen Leuten spielt Geld keine Rolle." Auch Polizei-Oberstleutnant Andreas Stipsits ist der Meinung, dass man mit noch höheren Geldstrafen wenig erreiche: "Weh tut diesen Rasern der Führerscheinentzug."
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