Suspendierung wegen Sexbuch: Staat zur Entschädigung bereit

Suspendierung wegen Sexbuch: Staat zur Entschädigung bereit
Bundesverwaltungsgericht hatte Suspendierung der betroffenen Lehrerin aufgehoben. Verhandlungen über Entschädigung laufen.

Im Fall einer Lehrerin aus dem Burgenland, deren Ex-Freund unter ihrem Namen ein erfundenes „Sex-Tagebuch“ verfasst und veröffentlicht hat, hat sich die Republik Österreich nun bereit erklärt, Entschädigung zu zahlen, bestätigte Anwalt Rudolf Schaller dem KURIER einen Bericht der „Salzburger Nachrichten“. Die Suspendierung der Frau war Anfang des Jahres vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden.

Zu Unrecht suspendiert

Nach der Aufhebung ihrer Suspendierung, die vom Landesschulrat und einer Disziplinarkommission ausgesprochen worden war, hatte die Frau einen Amtshaftungsanspruch gegen die Republik Österreich gestellt. Sie wollte die Kosten, die angefallen waren, ersetzt bekommen.

"Grundsätzlich ist der Staat bereit, Kosten zu tragen", sagt Schaller. Nun müsse über die Höhe der Entschädigung verhandelt werden. In den kommenden ein bis zwei Monaten rechnet Schaller mit einem Ergebnis.

Wie berichtet soll der Ex-Freund der Lehrerin unter deren Namen ein Sex-Tagebuch verfasst und veröffentlicht haben. Die Lehrerin war vom Unterricht suspendiert und eine Disziplinarkommission einberufen worden.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Suspendierung der Frau aufgehoben.

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