Streit um Mädchen: 18-Jähriger schuldig gesprochen

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Der Angeklagte wurde in Eisenstadt wegen versuchten Mordes zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess um versuchten Mord hat am Landesgericht in Eisenstadt am Mittwochabend mit einem Schuldspruch für den Angeklagten geendet. Richterin Gabriele Nemeskeri verurteilte den 18-Jährigen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Weiters muss er 3.000 Euro Schmerzengeld an das Opfer zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen befanden den 18-Jährigen nach über zweistündiger Beratung hinsichtlich der vorsätzlichen Körperverletzung sowie des Besitzes von verbotenen Waffen einstimmig für schuldig. Die Frage hinsichtlich des versuchten Mordes wurde mit sieben zu einer Stimme mit Ja beantwortet. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Streit um Mädchen

Der 18-Jährige musste sich wegen eines blutigen Streits um ein Mädchen verantworten. Der Bursche soll im März seinem 16-jährigen Kontrahenten mit dem Klappmesser zweimal in den Bauch- bzw. Brustbereich gestochen haben. Der Nordburgenländer bekannte sich beim Schwurgerichtsverfahren lediglich des versuchten Totschlags schuldig.

Laut Staatsanwaltschaft soll es am 7. März zu dem folgenschweren Streit zwischen dem damals noch 17-jährigen Angeklagten und dem 16-Jährigen gekommen sein. Die beiden Lehrlinge, die in Eisenstadt ihre Berufsausbildung in einem Internat absolvierten, waren zunächst in einem Lokal, um Alkohol zu trinken. Als dann der Angeklagte sah, wie der 16-Jährige mit der Freundin des Älteren schmuste, kam es zu den ersten Handgreiflichkeiten, die in Faustschlägen endeten.

Bei einer darauffolgenden Aussprache im Zimmer des 18-Jährigen eskalierte die Situation. Der Beschuldigte schickte einer Freundin ein Foto des Kontrahenten und kündigte laut Anklage an, dass dies das letzte Mal sei, dass sie ihn sehen werde. Dann soll er dem Jüngeren eine "Stich-Schneidverletzung" versetzt haben.

An Rippe abgeprallt

Da das Messer jedoch laut Staatsanwältin an einer Rippe abprallte, wurde der 16-Jährige nicht schwer verletzt. Der Bursche habe "mehrere Schutzengel" gehabt, sagte die Anklägerin. Der Beschuldigte habe allerdings gewollt, dass der Jüngere stirbt. "Er war wütend, er war zornig", meinte die Staatsanwältin. Eine große Sympathie hätten die beiden noch nie füreinander gehabt, sagte sie. Der 18-Jährige fotografierte nach der Tat sogar die Blutspuren und schickte die Bilder an Mitschüler.

Der Verteidiger erklärte, dass sich der Angeklagte grundsätzlich geständig verantworten werde, allerdings nur hinsichtlich des versuchten Totschlages. Sein Mandant habe sich in einer "emotionalen Ausnahmesituation" befunden. Die Tat habe er im Vorhinein nicht geplant gehabt. Er habe keine harmonische Kindheit gehabt. Nach dem Tod des Vaters sei er Halbwaise gewesen und habe mehrere Lehren abgebrochen. Als er den 16-Jährigen mit dem Mädchen schmusen gesehen habe, habe er dies als "extrem kränkend" empfunden.

Der Angeklagte berichtete, dass er seit Jänner in der Berufsschule gewesen sei und den 16-Jährigen damals kennengelernt habe. Das Verhältnis beschrieb er als freundschaftlich. "Es war eine normale Freundschaft", sagte der Beschuldigte. "Wir haben über Snapchat geschrieben." Reibereien habe es nicht gegeben. Den Vorwurf, dass er schon gegenüber einer Freundin angekündigt haben soll, er werde den 16-Jährigen abstechen, stritt er ab. "Das stimmt nicht, ich habe so etwas noch nie behauptet", so der Angeklagte.

Auf die Frage von Richterin Gabriele Nemeskeri, warum er das Messer genommen habe, meinte er: "Weiß nicht so genau. Vielleicht wollte ich ihn verletzen." Auf Nachfrage der beisitzenden Richterin Birgit Falb, meinte er, er habe "aus Wut" zugestochen. Es sei der "größte Fehler", den er je gemacht habe.

Der 16-Jährige schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter mit einem Schmerzengeld von 10.000 Euro an. Das Opfer habe ein Trauma erlitten und kämpfe unter extremer Ängstlichkeit sowie Panikattacken, meinte die Anwältin des Opfers. Er werde wahrscheinlich noch länger an den psychischen Folgeschäden leiden.

Angeklagter soll Tat angekündigt haben

Eine Zeugin sagte aus, dass der Angeklagte bereits einige Tage vor der Tat gemeint habe, er könne den 16-Jährigen nicht leiden und werde ihn abstechen. Er habe ihr gesagt, dass er sich Waffen gekauft habe. Sie habe gemeint, er solle nicht so einen Blödsinn reden.

Der Beschuldigte habe seiner Bekannten auch ein Messer gezeigt. Am Abend der Tat habe ihr der Beschuldigte zudem ein Bild von dem 16-Jährigen geschickt und angedeutet, das sei das letzte Mal, dass sie ihn sehen werde. Zum Verhältnis zwischen dem 18-Jährigen und dem 16-Jährigen befragt, meinte die Zeugin, dass dies anfangs gut gewesen seien, später sei es aber zu Reibereien gekommen.

Auch das 17-jährige Mädchen, um das sich die Auseinandersetzung zwischen den Lehrlingen gedreht hatte, wurde befragt. Sie berichtete, dass eine Art offene Beziehung zwischen ihr und dem Angeklagten bestanden habe. Er hätte Gefühle für sie gehabt, meinte sie. Am Abend der Tat sei der 18-Jährige im Lokal anders als sonst gewesen und schon früher gegangen. Sie habe sich nach dem Lokalbesuch ins Internat auf ihr Zimmer begeben. Dass sie noch im Schulhof mit dem 16-Jährigen geschmust habe, wisse sie nicht mehr, sie sei alkoholisiert gewesen.

Am nächsten Tag habe sie dann ein Foto gesehen, welches ihr der Angeklagte nach der Tat geschickt habe. Dabei sei das Blut des Opfers zu sehen gewesen mit einem Text, dass sie an allem schuld sei. "Ich war am Boden zerstört, habe mich nicht mehr ausgekannt", sagte die 17-Jährige. Zwei der Berufsschüler umschrieben den 18-jährigen Angeklagten im Zeugenstand als eher aggressiv bzw. arrogant.

Verabredung per Snapchat

Auch der 16-Jährige wurde als Zeuge befragt. Dieser gab an, dass der Angeklagte nach dem Vorfall mit dem Faustschlag ihm per Snapchat geschrieben habe, er wolle sich entschuldigen und der 16-Jährige solle dazu in sein Zimmer kommen. Dies sei auch der Grund gewesen, warum er sich noch einmal mit dem 18-Jährigen getroffen habe.

Nach einem längeren Gespräch habe er schließlich gehen wollen. Als er jedoch die Tür öffnen wollte, habe der 18-Jährige gesagt, er solle sich umdrehen. Daraufhin habe der Angeklagte dem Jüngeren mit dem Messer einen Schnitt versetzt. Laut Anklageschrift erlitt das Opfer dadurch eine rund 20 Zentimeter lange Schnittwunde am Bauch. Er habe daraufhin versucht über die Balkontür zu flüchten, diese sei jedoch versperrt gewesen. Der Angeklagte habe dann gesagt "I bring di um" und zugestochen.

 Beim Prozess zeigte der 16-Jährige auf Vorschlag der Privatbeteiligtenvertreterin den Geschworenen auch die vom Vorfall stammenden Narben. Eine vom Verteidiger angebotene Entschuldigung des Angeklagten lehnte er ab. Dem 18-Jährigen werden versuchter Mord, Körperverletzung und der Besitz von verbotenen Waffen vorgeworfen.

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