Sexbuch-Veröffentlichung: Lehrerin nicht mehr suspendiert

Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Wien-Erdberg.
Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung der Disziplinarbehörde auf.

Im Fall einer Lehrerin aus dem Burgenland, deren Ex-Freund unter ihrem Namen ein "Sex-Tagebuch" verfasst und veröffentlicht haben soll, hat das Bundesverwaltungsgericht die Suspendierung der Frau aufgehoben. Das berichtete ORF Burgenland am Mittwoch unter Berufung auf den Anwalt der Frau.

Mit der Suspendierung sei auch die Kürzung ihres Gehaltsbezugs um ein Drittel aufgehoben. "Meine Mandantin ist wirklich erleichtert, dass dieses Urteil gefallen ist", sagte der Anwalt. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig: Theoretisch bestehe noch die Möglichkeit einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde, welche die belangte Behörde machen könnte. Er gehe aber nicht davon aus.

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