„Sex-Tagebuch“: Pädagogin bleibt vom Unterricht suspendiert

„Sex-Tagebuch“: Pädagogin bleibt vom Unterricht suspendiert
Ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin wird eingeleitet. Anwalt prüft rechtliche Schritte gegen Verlage.

„Es ist schmerzlich, dass die Suspendierung meiner Mandantin nicht aufgehoben wurde“, sagt Rechtsanwalt Rudolf Schaller. Doch das letzt Wort sei in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen, betont der Jurist.

Wie berichtet, wurde eine Lehrerin aus dem Burgenland, deren Ex-Freund unter ihrem Namen ein Sex-Tagebuch mit fiktivem Inhalt veröffentlicht hatte, vom Unterricht suspendiert. Eine Disziplinarkommission habe nun entschieden, dass die Pädagogin weiterhin suspendiert bleibt, sagt Bildungsdirektor Heinz Josef Zitz am Montagvormittag zum KURIER. Erst wenige Minuten zuvor sei er selbst mittels Bescheides über die Entscheidung der Kommission informiert worden.

Laut Anwalt Schaller werde die Suspendierung damit begründet, dass für die Behörde noch nicht klargestellt sei, dass seine Mandantin das Buch nicht geschrieben habe. Die Staatsanwaltschaft (StA) hatte, wie berichtet, das Verfahren nach dem Suizid des 53-jährigen Ex-Freundes beendet. Hinweise hätten laut StA ergeben, dass der Verdächtige das Buch geschrieben habe und sonst keiner beteiligt gewesen sei.

Wie es nun weitergeht? „Der Landeschulrat wurde beauftragt, ein ordentliches Verfahren einzuleiten“, erklärt der Bildungsdirektor. Das umfasse unter anderem die Einvernahmen der Pädagogin und möglicherweise auch weiterer Personen.

Entschieden wurde über die Suspendierung in der Steiermark, dort ist der Sitz der Disziplinarkommission.

Laut Zitz komme es „nicht so selten vor“, dass Pädagogen suspendiert würden. Derzeit laufe etwa auch ein Verfahren gegen eine burgenländische Gymnasiallehrerin, in deren Unterricht sich Schüler verletzt haben – wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht.

Anwalt Schaller sieht jedenfalls für seine Mandantin die Möglichkeit, Beschwerde über die Suspendierung beim Bundesverwaltungsgerichtshof einzulegen. „Das wird wahrscheinlich auch passieren.“

Einen Teilerfolg hat er in dem Fall bereits erreicht: Verlage, bei denen die erfundenen Memoiren der Pädagogin veröffentlicht worden waren, haben den Verkauf des Buchs eingestellt. Auch die entsprechenden Webseiten seien gesperrt worden. Schaller zeigt sich zuversichtlich, dass Unternehmen, die das Buch ohne die Zustimmung seiner Mandantin veröffentlicht haben, auf zivilrechtlichem Weg belangt werden können.

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