Schuldspruch für "Rotlicht-Ermittler"

Eine Gerichtsszene mit Richtern und Anwälten in einem Gerichtssaal.
Polizist wurde wegen geschlechtlicher Nötigung und Amtsmissbrauch zu fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt, nicht rechtskräftig.

Knapp drei Tage lang dauerte am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gegen einen 49-jährigen Beamten. Montagmittag war es soweit: Der Schöffensenat sprach den  Burgenländer schuldig, ihm war geschlechtliche Nötigung und Amtsmissbrauch zur Last gelegt worden (der KURIER berichtete).

Richter Wolfgang Rauter verurteilte den  Polizisten zu fünf Monaten bedingter Haft und darüber hinaus zu 3600 Euro Geldstrafe.

Der Verteidiger meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.  Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab keine Erklärung ab.

Der Ankläger hatte dem "Rotlicht-Polizisten" vorgeworfen,  Kontrollen auf eigene Faust und außerhalb  der Öffnungszeiten der Bars durchgeführt zu haben. "Als er bei einer solchen privaten Kontrolle Mängel festgestellt hatte, verlangte er 50 Euro Sicherheitsleistung", warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor.  Der Polizist soll den Prostituierten auch vorgeschlagen haben, von der Einhebung des Geldbetrages abzusehen, wenn sich diese von ihm betasten ließen. Von einer der Frauen soll er Oralsex gefordert haben.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. "Ich denke, die Barbetreiber wollten einen engagierten Kontrollor loswerden", erklärte der Polizist, der seit Mai 2010 vom Dienst suspendiert ist.

Belastet

Nachdem der 49-Jährige von sechs  Frauen   belastetet wurde, sagte am Montag  auch eine  ehemalige Prostituierte aus, deren Schilderungen  für den Senat "sehr glaubhaft " gewesen seien.

Ein  Kellner einer Bar erzählte, dass der Polizist manchmal   allein ins Lokal gekommen sei. Er habe die Frauen kontrolliert und sei ihnen nachgegangen bis in die Aufenthaltsräume. "Zwei Damen sind zu mir gekommen und haben gesagt: "Der belästigt uns", so der Kellner.

Der Angeklagte präsentierte dem Gericht ein Alibi für einen der Tage, an dem es laut Aussagen einer Zeugin zu Übergriffen gekommen sein soll. An jenem Tag sei er bei einer Geburtstagsfeier gewesen, was von drei Zeugen bestätigt wurde.

Während der Verteidiger  aufgrund der "widersprüchlichen Aussagen der Belastungszeugen" für einen Freispruch im Zweifel plädierte,  fällte der Schöffensenat einen Schuldspruch. "Der Senat hat den hundertprozentigen Eindruck gewonnen, dass es Übergriffe in einer größeren Anzahl von Fällen gegeben hat", so Richter Rauter.

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