Prozess: Schicksalsschlag mit Folgen

Ein schwerer Verkehrsunfall mit einem LKW und einem PKW, Rettungskräfte sind vor Ort.
Eine 60-Jährige krachte mit ihrem Pkw frontal in einen Lkw. Ihr Mann starb an der Unfallstelle. Jetzt wurde die Frau verurteilt.

Ein Überholmanöver endete im Mai 2011 für ein Ehepaar tragisch. Auf der Umfahrung B63a in Oberwart, stieß eine 60-jährige Frau bei einem Überholmanöver frontal mit einem Lkw zusammen, der KURIER hat berichtet. Ihr Ehemann, der am Beifahrersitz saß, erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Seine Frau war sechs Wochen im Tiefschlaf.

Am Donnerstag musste sich die 60-jährige Burgenländerin in Eisenstadt vor Gericht verantworten. 

Anklage

Anklage  Die Anklage warf der Frau vor, dass sie trotz Blendung durch die Sonne und bei Gegenverkehr versucht habe, zwei vor ihr fahrende Autos zu überholen. Dabei habe sie den entgegenkommenden Lkw übersehen und sei mit diesem kollidiert, erklärte Staatsanwältin Beatrix Resatz.

Die Burgenländerin könne sich nicht mehr an den Unfall erinnern, erklärte ihr Verteidiger: "Meine Mandantin wird selbstverständlich die Verantwortung übernehmen, sofern das möglich ist." Die Frau habe selber keine Erklärung, wie der Unfall passieren konnte.

Die 60-Jährige hatte bei dem Verkehrsunfall selbst schwerste Verletzungen erlitten. "Wenn man die Fotos sieht, ist es ein Wunder, dass sie überhaupt leben", meinte der Richter. "Man hat mir überall gesagt, vor zehn Jahren hätte ich keine Chance gehabt", schilderte die Frau, die ihre Aussage im Rollstuhl machte.

Die Anklage gründe auf den Berechnungen des Gutachters, der den Unfall untersucht habe, so die Staatsanwältin. Als mildernd seien neben der bisherigen Unbescholtenheit auch die Unfallfolgen zum Nachteil der 60-Jährigen zu berücksichtigen. "Es ist ein Schicksalsschlag, der strafrechtliche Folgen hat", sagte Resatz. Wegen der schweren Folgen sei jedoch eine Diversion nicht möglich.

Seine Mandantin bekenne sich schuldig, erklärte der Verteidiger.  Einzelrichter Vizepräsident Alfred Ellinger sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte sie zu 6000 Euro Geldstrafe, davon 3000 Euro bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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