Oberlandesgericht bestätigt Höhe von Köllys bedingter Haft

Oberlandesgericht bestätigt Höhe von Köllys bedingter Haft
17 Monate wegen Wahlmanipulation hätten Amtsverlust bedeutet, Deutschkreutzer Ex-Bürgermeister kam dem vor einigen Wochen zuvor

Das Oberlandesgericht Wien hat die bedingte Haftstrafe von 17 Monaten für Ex-Landtagsabgeordneten Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland, LBL) bestätigt. Die im vergangenen Dezember wegen Amtsmissbrauchs vom Landesgericht Eisenstadt verhängte Haftstrafe blieb damit unverändert. Die Geldstrafe wurde von 27.000 Euro auf 21.000 Euro reduziert. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Für den ehemaligen Ortschef von Deutschkreutz hätte die Höhe der bedingten Haftstrafe nach dem Gesetz automatisch den Amtsverlust bedeutet, weil sie ein Jahr übersteigt. Kölly hat aber bereits am 6. September nach 19 Jahren das Bürgermeisteramt zurückgelegt, der Gemeinderat wählte Andreas Kacsits (ÖVP) zu seinem Nachfolger, die LBL-Kandidatin unterlag. Einige Tage später legte Kölly auch sein Gemeinderatsmandat zurück.

Dass er mit der Rücklegung seines Mandats einem etwaigen Entzug durch das Gemeindereferat der Landesregierung  zuvorkomme, hat Kölly (67) damals im KURIER-Gespräch zurückgewiesen: „Das hat damit gar nichts zu tun“.

Comeback 2022 möglich

Kölly war wegen der Manipulation von Stimmzetteln bei der Kommunalwahl 2017 verurteilt worden. Bei der von der ÖVP beantragten Wahlwiederholung 2018 siegte Kölly abermals, nun hat ihm das OLG Wien eine Niederlage zugefügt. Nach sechs Monaten könnte er aber wieder für ein politisches Amt kandidieren. Landesweit finden im Herbst 2022 Kommunalwahlen statt. Ein Comeback schloss Kölly nicht aus.

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