Nova-Rock-Eintrittsbänder gestohlen: Schuldsprüche für drei Ungarn
Weil sie im Mai rund 400 Eintrittsbänder für das Nova Rock mit einem Verkaufwert von etwa 70.000 Euro gestohlen haben sollen, sind drei ehemalige Mitarbeiter eines niederösterreichischen Paketzustelldienstes am Dienstag in Korneuburg rechtskräftig zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Das Trio bestritt eine Tatbeteiligung des Erstangeklagten, der vom Schöffengericht freigesprochen wurde.
Die vier Männer, die sich wegen schweren Diebstahls verantworten mussten, sind ungarische Staatsbürger im Alter von 29 bis 38 Jahren. Nur noch der 38-jährige Erstangeklagte war zum Zeitpunkt der Verhandlung für den Paketzustelldienst aus dem Bezirk Bruck an der Leitha tätig.
Als Ideengeber für den Coup fungierte nach eigenen Angaben der 29 Jahre alte Drittangeklagte. Geplant war, die Armbänder zu stehlen und sie anschließend zu verkaufen - „damit ich davon Geld kriege“, sagte der Beschuldigte laut Dolmetscherin. Seine Kollegen, der Zweit- und Viertangeklagte, sollten ihren Beitrag zum Gelingen des Plans leisten, indem sie nach den Nova-Rock-Paketen Ausschau halten und den Drittangeklagten über deren Eintreffen beim Paketzustelldienst informieren.
Tatsächlich wurde der 29-Jährige von seinen Landmännern rechtzeitig verständigt. Verantwortlich für die Sendung an das Veranstalterunternehmen war allerdings der Erstangeklagte. In seinen Lieferwagen wurden die Pakete am 22. Mai auch verladen. Bei einem Treffen mit dem 38-Jährigen wenig später auf einem Parkplatz in Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha) lud der Drittangeklagte offenbar unbemerkt die 400 Bänder aus dem Zustellauto seines Kollegen aus. Dem Erstangeklagten habe er erzählt, dass er „einen Plastiksack als Regenschutz für Pakete“ aus dessen Wagen nehmen möchte. Der 38-Jährige betonte, die Entladung der Bänder nicht mitbekommen zu haben. „Von so etwas geht man nicht aus“, betonte er.
Rund 100 der gestohlenen Gegenstände übergab der Drittangeklagte noch am Nachmittag des 22. Mai an den ebenfalls 29 Jahre alten Viertangeklagten. Dieser versuchte später, die Eintrittsbänder via Internet in Ungarn zu verkaufen - ein Unterfangen, das unter anderem aufgrund des wenig ausgereift erscheinenden Tatplans nur bedingt gelang. Bis zum Eröffnungstag des Festivals im Nickelsdorf im Burgenland am 13. Juni war zwar noch Zeit, jedoch ist dort der erstmalige Eintritt grundsätzlich nur mit gültigem Ticket möglich.
"Nicht Diebstahl, sondern Dummheit"
„Ist das Festival am Laufen, also zum Beispiel am zweiten Tag, kommt man auch nur mit dem Band rein“, schilderte ein als Zeuge vorgeladener Mitarbeiter der Veranstalterfirma Nova Music. „Eigentlich“, so befand die Verteidigerin des Drittangeklagten, seien die Beschuldigten aufgrund der unausgegorenen Idee „nicht wegen schweren Diebstahls, sondern wegen Dummheit zu bestrafen“.
Die Umsatzbilanz fiel tatsächlich mager aus: „Vielleicht habe ich sechs bis sieben Stück Armbänder verkauft, den Käufern habe ich aber das Geld zurückgegeben“, hielt der Viertangeklagte fest. Online-Inserate führten letztlich dazu, dass die Verdächtigen aufflogen. Ein Mitarbeiter der Festival-Veranstalterfirma entdeckte die Eintrittsbänder auf einer ungarischen Website und informierte die Behörden. Nach einem Scheinkauf durch die ungarische Polizei wurde das Quartett ausgeforscht.
Das Schöffengericht sah den Drittangeklagten als unmittelbaren Täter an, er bekam sechs Monate bedingt. Zweit- und Viertangeklagter fassten als Beitragstäter vier Monate bedingt aus. Alle drei hatten sich geständig gezeigt, verurteilt wurden sie wegen schweren Diebstahls. Den Freispruch für den 38 Jahre alten Erstangeklagten begründete die vorsitzende Richterin damit, dass „die Suppe“ trotz gewichtiger Verdachtsmomente „hier einen Hauch zu dünn war“.
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