Nach Crash mit 1,9 Promille: Haft und Geldstrafe für Oberösterreicher (25)

Die Justizanstalt Eisenstadt an einem sonnigen Tag.
Ein 25-jähriger Oberösterreicher verursachte im Juli bei Oslip einen Frontalcrash mit 1,9 Promille. Nun folgte am Landesgericht das Urteil: Haftstrafe und 6.000 Euro Schmerzensgeld.

Zusammenfassung

  • 25-jähriger Linzer nach tödlichem Frontalcrash bei Oslip am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.
  • Urteil: zwölf Monate Haft, davon zehn Monate bedingt nachgesehen, sowie 6.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Unfalllenker hatte 1,9 Promille und bekannte sich vor Gericht schuldig.

Ein tragischer Verkehrsunfall im Sommer 2025 hat nun ein rechtskräftiges Urteil nach sich gezogen. Am Mittwoch sprach das Landesgericht Eisenstadt einen 25-jährigen Oberösterreicher schuldig. Der junge Mann hatte im Juli bei Oslip einen Frontalunfall verursacht, bei dem ein 44-jähriger Mann ums Leben kam.

Das Strafmaß: zwölf Monate Haft, davon zehn Monate bedingt nachgesehen. Außerdem muss der Verurteilte je 3.000 Euro Schmerzensgeld an die hinterbliebene Ehefrau und Tochter des Opfers zahlen.

Unfall nach "sechs, sieben Bier"

Der gelernte Maurer hatte am 11. Juli in Eisenstadt-Umgebung einem Bekannten bei Arbeiten geholfen und dabei „sechs, sieben Bier“ konsumiert. Gegessen habe er nichts, erklärte er vor Gericht. Am Abend setzte er sich in den Firmenwagen, einen VW Caddy. Auf der B50 bei Oslip kam es zum Frontalzusammenstoß.

„Ich habe vor mir Lichter gesehen, es ging so schnell und dann hat es gekracht“, schilderte der 25-Jährige vor Gericht. Ein späterer Test ergab 1,9 Promille. Der entgegenkommende 44-jährige Lenker, ein iranischer Staatsbürger, starb noch an der Unfallstelle.

Die Richterin sprach von „Riesenglück“ für den Angeklagten: Er kam mit einer gebrochenen Zehe und Prellungen davon. Vor Gericht zeigte er sich reumütig und sagte: „Es tut mir furchtbar leid, auch wenn das keinen zurückbringt.“

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und der Privatbeteiligtenvertreter verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte an, einen Antrag auf Fußfessel zu prüfen.

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