Kleines Glücksspiel: Regierung sucht Aufsteller
So etwas muss man nicht fördern, ich denke da auch an die Eltern", sagt Wirtin Elisabeth Werdenich vom Alten Landgut in Deutsch Jahrndorf. Für sie komme das Aufstellen von Spielautomaten nicht in Frage. "Wir haben dieses Klientel nicht, außerdem bräuchte ich einen zusätzlichen, abgeschiedenen Raum, damit die Jugendlichen nicht in Verführung geraten." Somit ist die Sache für Werdenich erledigt.
Erledigt ist das sogenannte kleine Glücksspiel auch für die Burgenländische Landesregierung. Das Burgenland hat es nämlich im Vorjahr per Gesetzesbeschluss legalisiert. Selbst dann, wenn Experten das kleine Glücksspiel in besonders hohem Maß für Jugendliche suchtgefährdend finden. Nun werden die Lizenzen für die Aufstellung von Spielautomaten vergeben: Per Ankündigung im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom vergangenen Freitag sucht die Landesregierung Interessenten für die Erteilung von insgesamt drei Bewilligungen – eine zum Betrieb von Automatensalons sowie zwei für die Aufstellung von Glücksspielautomaten im Einzelbetrieb.
Die Bewilligung umfasst insgesamt 110 Geräte. Pro Spielstätte dürfen mindestens zehn und maximal 20 Automaten aufgestellt werden. Weiters werden zwei Konzessionen für jeweils 63 Spielautomaten erteilt, die im Einzelbetrieb aufgestellt werden müssen.
Die Aufstellung darf nur in Lokalen erfolgen, deren Betreiber über eine Gastgewerbeberechtigung verfügen. Minderjährige dürfen zu Räumen, in denen sich die Automaten befinden, keinen Zutritt haben, heißt es laut Gesetz. Michel Reimon von den Grünen ist "selbstverständlich" nach wie vor von der Legalisierung nicht angetan und meint: "Niessl und Steindl sollten sich schämen, damit Geld zu verdienen." Laut Reimon sollen an die eineinhalb Millionen Euro Steuereinnahmen ins Land fließen. Die FPÖ hingegen habe zwar nichts gegen das Aufstellen von Automaten in Gasthäusern, "denn abzocken tun sowieso die Großen", erklärt FP-Landesparteisekretär Géza Molnár. Wer gerne eine Bewilligung hätte, sollte sich bei der Landesregierung bis 3. August dieses Jahres melden.
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