Zwei Schuldsprüche für Scheinmeldungen „ohne Not“

Eine bronzene Kruzifixfigur steht zwischen zwei weißen Kerzen.
Es geht um Scheinanmeldungen ausländischer Kinder in burgenländischen Gemeinden.

Scheinanmeldungen ausländischer Kinder in burgenländischen Gemeinden hatten meist einen Zweck: Die Rettung örtlicher Volks- und Hauptschulen vor dem Zusperren oder zusätzliche Klassen – und Lehrer.

Nicht so in Kittsee: „Es gab kein Motiv, kein Direktor war bei mir, ich habe die Anmeldungen einfach blind unterschrieben, zwischen Tür und Angel“, schildert der rote Ex-Bürgermeister Klaus Senftner, der von 2002 bis 2012 an der Spitze der rasant wachsenden Gemeinde hart an der Grenze zur Slowakei stand. Vorgelegt hatte ihm die Anmeldungen die fürs Meldewesen zuständige Gemeindebedienstete. Einige Fälle seien ihr zwar „komisch vorgekommen“ und sie habe den Bürgermeister darauf angesprochen, der ihr aber nur beschieden habe: „Mach das, das ist Deine Arbeit“.

Am Mittwoch mussten sich beide im Landesgericht Eisenstadt wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Denn keines der Kinder hatte je in Kittsee gewohnt. In Summe sollen von 2006 bis 2010 insgesamt zwölf slowakische Kinder angemeldet worden sein, um Kindergarten, Volks- oder Hauptschule der Grenzgemeinde zu besuchen – in diesem Fall hätte für die Kinder aus dem Raum Bratislava nicht einmal die Notwendigkeit bestanden. „Ohne Not – dann versteht man das ja noch weniger“, wunderte sich nicht nur Richterin Birgit Falb.

Der Ex-Politiker und die Gemeindebedienstete bekannten sich „schuldig“, Verteidiger Karl-Heinz Götz erbat „milde Urteile“. Senftner muss 6250 Euro zahlen, die Bedienstete 2700 €, zuzüglich je 250 Euro Gerichtskosten. Rechtskräftig.

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