Jugendliche im Rausch missbraucht

Ein bronzefarbener Kruzifix steht zwischen zwei Kerzen auf einem Holztisch.
Wirt, der 15-Jährige sexuell missbraucht haben soll, wurde zu vier Monaten bedingt und 2000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Eine "besoffene Geschichte" im Oktober des Vorjahres hatte nun für einen Gastwirt aus dem Nordburgenland ein gerichtliches Nachspiel. Staatsanwalt Heinz Prinke legte dem Mann den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person zur Last. Konkret soll der Angeklagte ein  15-jähriges Mädchen missbraucht haben.

Es war eine fröhliche und ausgelassene Runde an besagtem Oktoberabend. Im Lokal des Wirten befinden sich zu später Stunde einige Gäste, darunter auch die 15-Jährige und ihr damaliger Freund. Der junge Mann verlässt vorzeitig das Lokal, da er Bereitschaftsdienst hat. Einige Lokalgäste sowie der Wirt  haben nach eigener Aussage vor Gericht einiges an Alkohol konsumiert.  "Ich war betrunken", gesteht der Beschuldigte. Nach der Sperrstunde lädt ein Freund des Wirten diesen  samt der Gäste zur Übernachtung in seine nahe gelegene  Wohnung ein.

Der Angeklagte, die 15-Jährige sowie ein weiterer Besucher nehmen das Angebot an. In der Wohnung des Freundes legen sich die Besucher schließlich zum Schlafen auf die Couch. Da soll es passiert sein: Der Beschuldigte soll die 15-Jährige missbraucht haben, die Jugendliche sei schließlich mit Schmerzen im Analbereich aufgewacht. In der Früh ging das Mädchen nach Hause. Ein Besuch beim Gynäkologen ergab schließlich eine Verletzung im Analbereich.  Das Mädchen erstattete Anzeige. Bei den Ermittlungen wurden schließlich auch DNA-Spuren des Angeklagten in der Unterwäsche der 15-Jährigen festgestellt.

"Das Opfer leidet seit der Tat an Schlafstörungen und Angstzuständen", erklärt die Opfervertreterin.

Geliebäugelt

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe: "Wir sind gemeinsam auf der Couch gelegen. Ich habe sie gestreichelt und es hat ihr gefallen, denn sie hat sich zu mir gedreht."  Als ihn das Mädchen dann weggestoßen habe, habe er sofort mit den sexuellen Handlungen aufgehört, versichert der Beschuldigte.

Auf die Frage von Richter Wolfgang Rauter, ob die 15-Jährige mit ihm  im Lokal geflirtet habe, entgegnet der Beschuldigte: "Es ist mir schon so vorgekommen, dass sie  mit mir geliebäugelt hat."

Das Gericht verurteilte den Wirt zu einer viermonatigen bedingten Haftstrafe sowie zu 2000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

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