Höchstgericht kippte auch Automatenkonzessionen

Die Landesregierung muss die Lizenzen neu ausschreiben, wird aber den Betreibern, die zum Zug gekommen sind, eine Übergangsfrist von etwa einem Jahr gewähren. Die burgenländische Landesregierung hat für die Vergabe der Automatenkonzessionen eine Bewertungskommission eingerichtet, die laut Veranstaltungsgesetz eine Begutachtung abzugeben hat. Den Lizenzwerbern wurde diese Begutachtung aber nicht zur Kenntnis gebracht, nicht einmal, wer in der Kommission saß, haben die Interessenten erfahren, kritisiert der VwGH.
"Zumindest ein Jahr"
Das Höchstgericht hat mit seinem aktuellen Entscheid mehreren Beschwerdeführern, die nicht zum Zug gekommen waren, recht gegeben. Bei der Landesregierung "wird nun geprüft, wie es weitergeht", wie ein Sprecher sagte. Jedenfalls werde es für die Betreiber eine Übergangsregelung von "zumindest einem Jahr" geben, "damit die nicht im rechtsfreien Raum sind." "Danach muss neu ausgeschrieben werden." Mit der Unterstellung des Automatenspiels unter das Bundes-Glücksspielgesetz (GSpG) konnten sich Bundesländer entscheiden, das Zocken an einarmigen Banditen zu erlauben oder zu verbieten. Während es zum Beispiel im Westen Österreich untersagt geblieben ist, haben sich andere Bundesländer für ein Lizenzsystem entschieden.
Rasche Behebung
So auch das Burgenland. Vergeben wurde eine Lizenz für den Betrieb von 110 Glücksspielgeräten in Automatensalons sowie zwei Konzessionen für die Ausspielung mit je 63 Geräten in Einzelaufstellung. Die Spielhallenkonzession ging an den niederösterreichischen Novomatic-Konzern, den Zuschlag für die Einzelaufstellung etwa in Gaststätten bekamen die oberösterreichische Excellent Entertainment AG sowie die PA Entertainment Automaten AG des steirischen Unternehmers Helmut Polanz. Novomatic geht "davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden diesen Formalfehler rasch beheben werden. Unsere Anwälte haben diesbezüglich bereits Kontakt mit der burgenländischen Landesregierung aufgenommen", so ein Sprecher.
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