Frau starb bei Überholmanöver - 16 Monate teilbedingt für Lenker

Justizanstalt Eisenstadt
Der 34-Jährige muss für fünf Monate ins Gefängnis. Ehefrau bekam sieben Monate bedingt, weil vierjähriger Sohn nicht angegurtet war.

Für eine 55-jährige Lenkerin hatte ein Pkw-Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Auto im Vorjahr bei Klingenbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) im Burgenland tödlich geendet. Aulöser für den Zusammenstoß war das Überholmanöver eines 34-Jährigen. Der Mann stand deshalb am Donnerstag in Eisenstadt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Er wurde zu 16 Monaten Haft verurteilt, davon fünf Monate unbedingt.

Mit ihm auf der Anklagebank saß seine 42-jährige Frau, die zu sieben Monaten bedingt verurteilt wurde. Ihr warf die Anklage ebenfalls fahrlässige Körperverletzung vor, weil sie den vierjährigen Sohn nicht angegurtet hatte. Das Kind erlitt bei dem Unfall Brüche unter anderem am Oberschenkel und an beiden Speichen sowie gebrochene Schneidezähne. Auch der 34-Jährige selbst und seine Frau wurden verletzt.

Die Familie aus Ungarn hatte am 19. Mai 2018 einen Ausflug nach Eisenstadt unternommen. Dort habe seine Frau in einem Supermarkt eingekauft, während er mit dem Buben auf sie gewartet und im dazugehörigen Lokal drei Bier getrunken habe, schilderte der Angeklagte, der sich wie auch seine Frau schuldig bekannte, Einzelrichterin Karin Lückl den Sachverhalt.

Danach sei ausgemacht gewesen, dass seine Frau sich ans Steuer des Ford Mondeo setze. Das Kind habe sich jedoch nur schwer daran gewöhnt, im Kindersitz zu sitzen. Es sei dann immer unruhig geworden, weshalb sich seine Frau schließlich nach hinten gesetzt habe.

Angeklagter räumte Alkoholproblem ein

"Das ist kein Geständnis", machte ihn die Richterin aufmerksam. Der 34-Jährige meinte: "Ich gebe zu, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich hätte nicht fahren dürfen." Der Angeklagte, der als Beruf Lkw-Fahrer angab, räumte ein, ein Alkoholproblem zu haben. Seit dem Unfall habe er jedoch "das Problem im Griff" und mache eine Therapie.

Den Hergang beschrieb er so, dass auf der Fahrt in Richtung Grenze ein Pkw vor ihm gefahren sei. "Das Auto hat stark gebremst", er sei ausgeschert. "Ob ich überholen wollte oder einfach ausweichen, kann ich nicht mehr sagen." Die Richterin verwies auf eine Auswertung der Fahrzeugdaten in den fünf Sekunden bis zum Crash mit dem Wagen der 55-Jährigen: Der Angeklagte habe "ständig beschleunigt bis auf 105 km/h. Er ist fast bis zum Schluss auf der anderen Spur geblieben. Das passt nicht mit seiner Verantwortung zusammen."

Nach einem Gespräch mit seiner Verteidigerin räumte der 34-Jährige ein: "Ich habe leider die falsche Entscheidung getroffen. Ich habe die Situation falsch eingeschätzt", er habe überholen wollen.

Beide nahmen das Urteil an

Seine Frau sagte, sie könne sich an den Unfall nicht mehr erinnern: "Ich war in einem Schockzustand." Ihr Mann habe "immer wieder gebremst und dann Gas gegeben", vermutlich wegen des vor ihm fahrenden Wagens. "Was ich noch weiß, ist, dass ich im Krankenhaus aufgewacht bin", erzählte sie. Ein als Zeuge befragter Pkw-Lenker sagte aus, nach seiner Einschätzung habe der 34-Jährige einen Überholvorgang durchgeführt.

Richterin Lückl sprach beide Angeklagten im Sinne des Strafantrages schuldig. Der 34-Jährige habe schlussendlich den Sachverhalt so zugegeben, wie sich dieser anhand des Sachverständigengutachtens zugetragen habe. Er habe auch offenbar sein Alkoholproblem erkannt und sich in eine Therapie begeben. Beide nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Die Urteile sind somit rechtskräftig.

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