Familienvater postete als Heinrich Himmler
Er machte aus seiner rechtsradikalen und antisemitischen Gesinnung kein Hehl. Unter dem Nicknamen
Heinrich I.
Himmler postete ein Südburgenländer auf einem Sozialen Netzwerk NS-Gedankengut. Am Donnerstag musste sich der mehrfache Vater wegen Wiederbetätigung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor einem Geschworenensenat am Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Er habe in Postings auch die islamische Religion verhöhnt und verspottet, erklärt ein Sprecher des Landesgerichtes Eisenstadt. Die Vorfälle hatten sich im Oktober 2010 ereignet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte die Identität des Mannes aufdecken. Ein Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Birgit Falb verurteilte ihn zu 30 Monaten Haft, davon zehn Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsextreme Ergüsse im Internet seien kein Einzelfall, weiß der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), Ronald Reiter. Erst jüngst wurden auf einem Facebook-Account rechtsradikale Sprüche entdeckt: "Der User wurde angezeigt, die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit."
Zumeist würde die Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes von Internet-Usern gemeldet. Im Innenministerium gibt es eine entsprechende Meldestelle (ns-meldestelle@bvt.gv.at) .
"Wir haben pro Jahr etwa drei solcher Fälle, die vor Gericht kommen. Die Angeklagten wurden bisher auch immer wegen Wiederbetätigung verurteilt", erklärt Reiter. Erst vor wenigen Monaten sei ein Brüderpaar in Eisenstadt deshalb verurteilt worden.
Und wie kommt der LVT den Postern rechtsradikaler Sprüche auf die Spur? "Die meisten hinterlassen Spuren, die wir auswerten können. Meist sind die Leute leicht identifizierbar", sagt Reiter.
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