„Er ist kein kaltblütiger Räuber“

„Er ist kein kaltblütiger Räuber“
21-Jähriger soll drei Wettbüros überfallen haben. Als Grund nennt er seine Spielsucht

Die Überfälle auf das Admiral Wettbüro in Eisenstadt sowie in Fürstenfeld im März sorgten für Schlagzeilen: Zwei Mal binnen sechs Tage wurde das Lokal in der burgenländischen Landeshauptstadt von einem vermummten und – mit einer Softgun – bewaffneten Täter überfallen. Drei Tage später schlug er im steirischen Fürstenfeld zu. Der mutmaßliche Täter, ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Bruck an der Leitha (NÖ), saß am Donnerstag auf der Anklagebank des Landesgerichtes Eisenstadt.

Raub, Veruntreuung, Nötigung und schwerer Betrug: Diese Delikte legte Staatsanwalt Christian Petö dem HTL-Absolventen zur Last. Neben den drei Wettbüro-Überfällen soll der junge Mann auch etwa 4900 Euro von einem Verein, dessen Obmann er war, veruntreut haben.

„Schulden loswerden“

Zu sämtlichen Vorwürfen zeigt sich der Angeklagte geständig. „Mein Mandant ist aber kein kaltblütiger Räuber“, sagt der Verteidiger. Er habe unter Depressionen gelitten, dadurch sei er der Spielsucht verfallen. Immer wieder habe er sich Kredite aufgenommen, auch um seine Spielsucht zu finanzieren. „Ich habe versucht, meine Schulden loszuwerden. Weil es nicht geklappt hat, habe ich mich entschlossen, die Raubüberfälle zu begehen“, rechtfertigt sich der Beschuldigte.

Etwa 1300 Euro habe er bei seinem ersten Überfall geraubt. „Ich dachte, dass ich mehr bekomme.“ Insgesamt habe er rund 4000 Euro bei den drei Überfällen erbeutet. Warum er sich die Wettbüros ausgesucht habe? „Das konnte ich mit meinem Gewissen am besten vereinbaren, wenn ich mir das Geld unrechtmäßig dort hole, wo ich es verloren habe.“

Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem 21-Jährigen eine depressive Episode in schwerer Ausführung und eine beginnende Spielsucht. Diese sei so ausgeformt, dass man von einer seelischen und geistigen Abartigkeit höheren Grades sprechen könne.

Der 21-Jährige wurde am Donnerstag zu 30 Monaten – 25 davon bedingt – verurteilt. Außerdem gab es die Weisung für eine stationäre Therapie in einer für Spielsüchtige spezialisierten Einrichtung. Zudem gibt es Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein gerichtliches Nachspiel könnte es im Zusammenhang mit den Überfallen auch für den Vater des 21-Jährigen geben: Weil die beiden in WhatsApp-Nachrichten über „das Überfallsduo“ gescherzt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet.

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