Ende einer Beziehung: "Jetzt stech ich Dich ab"
Weil sie im November 2019 in einer kleinen Ortschaft im Südburgenland auf ihren damaligen Freund eingestochen haben soll, musste sich eine 40-jährige Burgenländerin am Dienstag, in Eisenstadt vor Gericht verantworten. Die Anklage warf ihr versuchten Mord vor. Das von Richterin Birgit Falb am Abend verkündete Urteil lautete: 27 Monate Haft, davon 18 bedingt, wegen schwerer Körperverletzung – nicht rechtskräftig.
"Nur Angriff abgewehrt"
In der Verhandlung vor dem Schwurgericht hatte die Frau zuvor beteuert, sie habe den 38-Jährigen niemals töten wollen. Sie habe sich lediglich gegen seinen Angriff gewehrt. Die beiden hätten eine typische On-Off-Beziehung geführt, schilderte die Staatsanwältin. Schon in der Vergangenheit habe es zwischen den beiden Streitigkeiten gegeben, die auch zu Polizeieinsätzen geführt hätten. Beide warfen einander im Prozess vor, dem Alkohol zu sehr zuzusprechen. Warum sie dennoch weiter beieinandergeblieben sind, konnte sich keiner der beiden erklären. Ab und zu habe sie bei ihm genächtigt, „eine richtige Lebensgemeinschaft“ sei es aber nicht gewesen, sagte die Frau. Und der Nachmittag im November 2019 sei zunächst „ganz normal“ verlaufen – man habe Spritzer und Schnaps getrunken ...
Alkohol im Kellerstüberl
Am Tag der Tat habe die Angeklagte am Vormittag ein Gasthaus besucht und sei am Nachmittag mit einem Bekannten zu ihrem Freund gefahren. Zu viert, die Cousine des Freundes sei auch dabei gewesen, sei man dann im Kellerstüberl gesessen, bis der Begleiter und die Cousine sich verabschiedet hätten.
Dann sei der 38-Jährige nach oben gegangen und später noch einmal ins Kellerstüberl gekommen, um seine Katzen zu füttern: „Beide waren zu diesem Zeitpunkt betrunken“, so die Anklägerin. Die Angeklagte habe in der Zwischenzeit laut Musik gehört, die Stimmung sei bei seiner Rückkehr plötzlich umgeschlagen. Die Frau habe ihn angebrüllt „Du und deine Scheiß-Katzen“ und habe das Katzenklo umgeworfen.
Vater alarmierte Polizei
Als er sie daraufhin an der Schulter packte, habe sie eine Bestecklade neben ihr herausgerissen und ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser ergriffen. Mit den Worten „Jetzt stech‘ ich Dich ab“ habe sie den 38-Jährigen schließlich in die Brust gestochen. Ihr Freund habe sie gestoßen, worauf sie zu Boden gefallen sei. Die Angeklagte hätte dabei nochmals ein Messer erwischt und wieder auf den 38-Jährigen eingestochen – insgesamt fünf Mal. Dennoch konnte das Opfer die Frau fixieren und seinen Vater anrufen: „Komm schnell, die bringt mich um“. Der Vater kam nicht selbst, sondern rief die Polizei.
„Notwehr“
Ganz anders schilderte Verteidiger Peter Philipp den verhängnisvollen Novembertag. „Wir haben zwei Stiche und nicht fünf. Und wir haben drei weitere Schnittverletzungen. Die Angeklagte verantwortete sich mit einer Art Notwehr oder Notwehrüberschreitung. Richtig sei, dass beide „schwer alkoholisiert“ gewesen seien und der Mann ihr einen Schlag versetzt habe, worauf sie zu Boden gegangen sei. Dort habe er sie gewürgt und sie das Messer, das sich dort befunden habe, genommen und „sich gewehrt“.
Eine Schnittwunde sei einen Zentimeter lang, die andere 0,5 Zentimeter. „Mit einem Zentimeter will ich einen Menschen töten?“ fragte Philipp die Geschworenen. Und dies mit einem Messer mit 19 Zentimetern Klingenlänge: „Da fehlt ja der Vorsatz“. Hätte die Angeklagte töten wollen, „dann rammt sie ihm ja das Messer rein, das ist in keiner Situation passiert. Daher wird sie sich nicht schuldig bekennen.“
Das Gericht sah das nach langer Beratung etwas anders.
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