Burgenländer mit Dolch überfallen: Drei Jahre Haft für 50-Jährigen
Ein 50-Jähriger ist am Freitag in Eisenstadt zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Mai 2021 in Mattersburg einen Pensionisten mit einem Militärdolch überfallen und 40 Euro erbeutet haben soll. Der Mann, eigentlich Marokkaner, habe erzählt, er sei ukrainischer Flüchtling und brauche Geld für ein Zugticket, sagte das 73-jährige Opfer. Als er ihm kein Geld geben wollte, habe er den Dolch gezückt. Der Angeklagte bestritt das. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Burgenländer war gerade in seiner Garage mit Holzarbeiten beschäftigt, als ihn der 50-Jährige am 31. Mai 2021 ansprach. Der vermeintliche ukrainische Flüchtling erzählte ihm, er habe einen Job als Koch und Kellner in Mattersburg bekommen, brauche dafür ein Monatsticket und werde das Geld mit dem ersten Gehalt zurückzahlen. Als sich der 73-Jährige weigerte, ihm Geld zu geben, soll der Angeklagte einen Militärdolch mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gezückt und ihm an den Bauch gehalten haben. Daraufhin habe er ihm 40 Euro gegeben, sagte der Pensionist. Die Aufforderung, mit ihm in sein Haus zu gehen, um mehr Geld zu holen, habe er mit einer Lüge zurückgewiesen: "Ich habe gesagt, ich bin nur der Hausmeister." Danach sei der Mann geflohen.
Bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte bekannte sich zum schweren Raub nicht schuldig, gestand aber ein, in acht weiteren Fällen mit nahezu derselben Geschichte Leute um Geld betrogen zu haben und zwei Personen verletzt zu haben, weil sie ihm kein Geld geben wollten. Eine Waffe habe er nie verwendet, der 73-Jährige, der ihn als Täter identifiziert hatte, müsse sich irren, beteuerte der 50-Jährige. "Wie kann es sein, dass er sagt, ihm wurde dieselbe Geschichte erzählt, die sie verwendet haben?", hinterfragte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer, der Teil des Schöffensenats war. Das sei wohl eine häufige Erzählung unter Bettlern, meinte der Angeklagte.
Der Schöffensenat befand den Mann, der in einem weiteren Fall auch eine Geldbörse gestohlen haben soll, in allen Anklagepunkten für schuldig. Zusätzlich zu den drei Jahren Haft widerrief Richterin Karin Knöchl vorangegangene bedingte Strafen von insgesamt acht Monaten - auch diese muss der 50-Jährige nun absitzen. Er kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
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