Baby qualvoll misshandelt: Eltern vor Gericht

Der Fall des Babys Marilyn erschütterte im Herbst des Vorjahres das ganze Land. Bei dem zwei Monate alten Säugling wurden wie berichtet ein Schädelbruch sowie etliche Knochen- und Rippenbrüchen diagnostiziert. Die Eltern des Babys, so steht es in der Anklage, sollen Marilyn von 6. August bis 15.September 2012 im südburgenländischen Limbach „vorsätzlich und auf qualvolle Weise schwer am Körper verletzt“ haben. Der 23-jährigen Kindesmutter wird zudem schwerer gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt. Sie soll ungerechtfertigt die Mindestsicherung bezogen haben. Ab Mittwoch müssen sich die Eltern des Kindes vor einem Schöffengericht am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Der 25-jährige Vater der kleinen Marilyn, Rene H., wird sich laut seinem Anwalt Andreas Jeidler nicht geständig verantworten. Die Kindesmutter, Melissa U. sei teilweise geständig. „Meine Mandantin wird sich zu dem Vorwurf des Betruges schuldig bekennen, zur Kindesmisshandlung nicht“, sagt Verteidiger Werner Dax.
Seine Mandantin habe sicher Fehler bei der Erziehung ihrer Kinder (
U. hat auch einen zweijährigen Sohn) gemacht. „Sie hat aber ihr Kind nicht geschlagen.“ Nach Ansicht von Melissa U. habe der Kindesvater mehrfach die Beherrschung verloren, als er auf das Baby aufgepasst hatte. „Wenn meine Mandantin ausgegangen ist, hat ihr Lebensgefährte seine Wut an dem Kind ausgelassen“, sagt
Dax.
„Zweite Chance“Der kleinen Marilyn – sie wohnt mit ihrem Bruder bei Pflegeeltern – gehe es mittlerweile körperlich wieder gut.
„Frau U. hat sich in während der Haft sehr verändert. Ich bin überzeugt, dass sie eine zweite Chance verdient“, erklärt der Verteidiger im KURIER-Gespräch.
Die Eltern des Kindes sitzen, seit der Fall im September aufgeflogen war, in U-Haft. Für die zweitägige Verhandlung sind vier Gutachter und elf Zeugen geladen.
Der Strafrahmen für fortgesetzte Gewaltausübung beträgt ein bis zehn Jahre, bei schweren Dauerfolgen erhöht sich das Strafausmaß auf fünf bis zehn Jahre Haft.
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