Maler bekam nach Arbeitsunfall Recht: Über 3.000 Euro erstritten

Maler bekam nach Arbeitsunfall Recht: Über 3.000 Euro erstritten
Sein Arbeitgeber meldete den 33-jährigen Eisenstädter rückwirkend ab. Die Arbeiterkammer erstritt über 3.000 Euro für ihn.

Ein Arbeitsunfall auf einer Baustelle im niederösterreichischen St. Pölten endete für einen 33-jährigen Maler aus Eisenstadt im Krankenstand. Rund sechs Monate war der Arbeitnehmer bei einem Unternehmen im Nordburgenland beschäftigt, als er bei Malerarbeiten von der Leiter fiel. Obwohl er den Unfall mehrmals meldete, wurde dieser nicht an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) weitergeleitet.

Aber nicht nur das, denn sein Arbeitgeber meldete den Mann im Krankenstand rückwirkend ab. Dieser wandte sich an die Arbeiterkammer. „Nach unserer Intervention wurde der Unfall bei der AUVA gemeldet und dem Dienstnehmer alle Ansprüche ausbezahlt“, betont Arbeiterkammer-Jurist Heinzi-Erik Hobisch.

Trotz Schmerzen im Rücken und am Bein ging er mehrere Wochen weiter zur Arbeit.

Unberechtigt Werbungskosten vom Lohn abgezogen

Nachdem die Schmerzen immer stärker wurden, suchte er einen Arzt auf, der ihn krankschrieb. So wie den Arbeitsunfall meldete der Dienstnehmer auch den Krankenstand und schickte eine Krankmeldung per WhatsApp. Umso größer war die Überraschung, als der Chef den Mitarbeiter wegen „unberechtigten vorzeitigen Austritts“ rückwirkend drei Tage vor Beginn des Krankenstandes abmeldete.

„Im Gespräch stellte sich auch heraus, dass er neben den schon bekannten Verfehlungen auch das kollektivvertraglich zwingend gebührende Taggeld nicht erhalten hatte und ihm unberechtigt Werbungskosten von seinem Lohn abgezogen wurden. Beides haben wir neben der Kündigungsentschädigung, den anteiligen Sonderzahlungen sowie der restlichen Entgeltfortzahlung per Intervention beim Arbeitgeber eingefordert“, so Hobisch abschließend.

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