Anklage: Arzt soll Patientin begrapscht haben

Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand, um einen Patienten zu untersuchen.
Frau kam wegen Erkältung in die Praxis.

Jener Arzt, der seit Ende des Vorjahres unter Verdacht steht, eine Patientin im Bezirk Neusiedl am See sexuell belästigt zu haben (der KURIER berichtete), muss sich nun vor Gericht verantworten. Der Mediziner soll, so heißt es im Strafantrag, die Frau in der Ordination unsittlich berührt haben.

Die Patientin habe wegen Hustens und Brennen in der Brust den Arzt aufgesucht. Im Zuge der Untersuchung soll der Mediziner – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – die Frau in unangemessener Weise berührt haben, die Frau erstattete Anzeige.

Der Arzt muss sich Ende April wegen des Verdachts des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht verantworten.

Der Beschuldigte hatte bei einer Einvernahme den Vorwurf der sexuellen Belästigung zurückgewiesen. Laut dem Mediziner habe es sich lediglich um eine Routineuntersuchung gehandelt.

Wie berichtet hat auch die Ärztekammer rechtliche Schritte gegen den Mediziner eingeleitet. Üblicherweise warte der Disziplinaranwalt das Verhandlungsergebnis ab, danach würden weitere Schritte gesetzt, erklärt der Vizepräsident der Ärztekammer, Michael Schriefl, das Procedere. Die Konsequenzen für den Mediziner könnten theoretisch bis hin zu einem Berufsverbot reichen.

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