Anklage: Alkolenker rammte Radfahrerin
Eine Ansammlung unglücklicher Zufälle sei es, die einen 22-jährigen burgenländischen Unternehmer - aus seiner Sicht - vor Gericht stehen lassen. Ihm wird fahrlässige
Körperverletzung vorgeworfen. Sein 21-jähriger Kompagnon muss sich wegen falscher Beweisaussage verantworten. Beide bekennen sich nicht schuldig.
Konkret geht es in der Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt um einen Vorfall, der sich im März im Bezirk Mattersburg ereignet hatte. Die
Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen vor, sich mit 1,3 Promille Blutalkoholgehalt hinter das Steuer des Firmenwagens gesetzt zu haben. Während der nächtlichen Fahrt soll er eine 51-jährige Radfahrerin niedergestoßen haben. An den Folgen der schweren Verletzungen leide sie heute noch, sagte die Frau vor Gericht.
"Ich wollte mit dem Rad heimwärts fahren. Wenige Meter vor meinem Haus kam plötzlich ein Wagen. Er hat noch bei einem Stopp-Schild an der Kreuzung gehalten und ich dachte, der Lenker hat mich gesehen. Als ich direkt vor dem Auto war, ist er losgefahren, hat mir das Rad weggeschoben und ich bin auf den Boden geknallt", schildert das Unfallopfer. Sogleich sei ihr auch ein junger Mann zu Hilfe geeilt. "Ich dachte er sei aus dem Auto gesprungen", sagt die 51-Jährige.
Konter
"Das war alles ganz anders", erklären die Angeklagten. "Wir waren beide bei einem Geschäftsessen, wo wir auch Alkohol getrunken haben. Gegen 21.30 Uhr haben wir ein Taxi gerufen." Während der 22-Jährige zum Unfallzeitpunkt im Büro gesessen sei, habe sich sein Arbeitskollege noch zu Fuß Zigaretten von einem nahe gelegenen Automaten holen wollen. Im Zuge des Fußmarsches habe er dann die verletzte Radfahrerin auf der Straße liegend vorgefunden. Er habe ihr ins Haus geholfen und die Rettung verständigt.
Sein Kollege habe das Unfallauto aber nicht gelenkt und er selbst sei auch nicht als Beifahrer in dem Wagen gesessen, wie es die
Staatsanwaltschaft ihm vorwerfe, rechtfertigt sich der 21-Jährige. Sein Kollege sei zwischenzeitlich zufällig zu dem Firmenauto gegangen, das wenige Meter vom Unfallort entfernt geparkt war, um Geschäftsunterlagen zu holen. Als er gerade am Fahrersitz saß, sei die Tochter des Unfallopfers vorbei gekommen. Wer den Firmenwagen zum Unfallzeitpunkt gelenkt habe, sei ihnen ein Rätsel. "Es gibt drei Schlüssel für das
Auto. Und es gibt mehrere Personen, die mit dem Wagen gefahren sein könnten."
"So viel Pech kann man ja gar nicht haben", sagt Richter Alfred Ellinger zu den Erklärungsversuchen. Er hat den Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf Antrag des Verteidigers soll nun ein medizinisches Gutachten eingeholt werden. Dieses soll klären, ob die Rückenbeschwerden der 51-Jährigen überhaupt vom Unfall herrühren könnten.
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