16-Jährige dealte mit Drogen: Teilbedingte Strafe

16-Jährige dealte mit Drogen: Teilbedingte Strafe
Der Staatsanwalt und die Verteidigerin verzichteten auf Rechtsmittel. Nach der Verhandlung wurde die Jugendliche bedingt aus der Haft entlassen.

Eine 16-Jährige, die im größeren Stil mit Drogen gedealt hat, ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, davon drei Monate unbedingt. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Die Vorhaftzeit wurde auf die Strafe angerechnet. Nach der Verhandlung wurde die Jugendliche bedingt aus der Haft entlassen. Die 16-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss einen Nachweis erbringen, dass sie ihre Ausbildung fortsetzt oder eine neue beginnt. Weiters soll eine Betreuung durch den Verein "Auftrieb" erfolgen.

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