Eine 16-Jährige, die im größeren Stil mit Drogen gedealt hat, ist am
Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, davon
drei Monate unbedingt. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin
verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Die Vorhaftzeit wurde auf die Strafe angerechnet. Nach der Verhandlung
wurde die Jugendliche bedingt aus der Haft entlassen. Die 16-Jährige
bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und muss einen Nachweis
erbringen, dass sie ihre Ausbildung fortsetzt oder eine neue beginnt.
Weiters soll eine Betreuung durch den Verein "Auftrieb" erfolgen.
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