Wirtschaft

WTO beurteilt EU-Subventionen für Airbus als illegal

Die EU hat laut einem neuen Urteil des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation (WTO) illegale Subventionen für Airbus beibehalten. "Die EU hat die Empfehlungen und Urteile des Streitschlichtungsausschusses nicht umgesetzt, denn die zugrunde liegenden Subventionen haben weiter existiert und negative Konsequenzen (für die Gegenseite) gehabt", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die USA können nach den Regeln der WTO nach Angaben von Handelsexperten in Genf nun Gegenmaßnahmen ergreifen. Die USA drohten mit Maßnahmen gegen EU-Produkte, sollte die EU nicht damit aufhören, "US-Interessen zu schaden". Die EU-Kommission kündigte an, die verbliebenen Airbus-Subventionen schnell in Einklang mit den WTO-Vorgaben zu bringen. Sie forderte eine Verhandlungslösung in dem seit vielen Jahren anhaltenden Subventionsstreit.

Der Fall zieht sich seit 14 Jahren durch alle Instanzen der WTO. Die Entscheidung von Dienstag ist nicht weiter anfechtbar. Es geht dabei um Anschubfinanzierungen verschiedener EU-Regierungen für die Produktion bei Airbus. Die EU haben ihrerseits die USA wegen illegaler Subventionen für Boeing ebenfalls verklagt. In dem Fall steht ein abschließendes Urteil noch aus.

Harter transatlantischer Konkurrenzkampf

Das höchste WTO-Schiedsgericht hatte der Klage der USA im Fall der Subventionen für Airbus schon 2011 in letzter Instanz teilweise stattgegeben und Empfehlungen ausgesprochen, damit die EU beanstandete Subventionen entfernt. Jetzt ging es darum, ob die EU das Urteil umgesetzt hat.

Die beiden größten Flugzeughersteller der Welt liefern sich seit Jahrzehnten einen erbitterten Konkurrenzkampf. Die USA und die EU werfen sich dabei gegenseitig Wettbewerbsverzerrung vor. Seit 14 Jahren laufen entsprechende Verfahren vor der WTO, es geht um staatliche Subventionen und Steuervergünstigungen. Beide Seiten haben ihre Klagen und Proteste jeweils durch sämtliche Instanzen gezogen.

In beiden Fällen haben die Schiedsrichter sowohl Maßnahmen zugunsten von Airbus als auch von Boeing als illegale Subventionen beurteilt. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Staatshilfen ist indes nicht vorgesehen. Vielmehr geht es darum, Schaden, den die andere Seite durch Wettbewerbsverzerrungen erlitten haben könnte, auszugleichen.

Ausnahme Rüstungsbereich

Staatshilfen im Rüstungsbereich nehmen eine Sonderrolle ein und sind von den WTO-Verfahren nicht betroffen. Sie dürfen als "strategische Industrien" national geschützt werden. Die Sparten spielen sowohl bei Boeing als auch bei Airbus eine große Rolle.

Die WTO-Entscheide enthalten jeweils "Empfehlungen", wie die beklagte Seite ihre Maßnahmen in Einklang mit den WTO-Handelsbestimmungen bringen kann. Während Streitparteien stets die Umsetzung solcher Empfehlungen vermelden, bleibt weiter viel Raum für Interpretationen, ob das tatsächlich geschehen ist. Die Umsetzung ist praktisch fast nicht durchsetzbar. Harte Sanktionsmöglichkeiten hat die WTO nicht.

Im Prinzip sind beide Seiten einig, dass die Dispute nicht durch die WTO-Schiedsgerichte gelöst werden können. Experten sehen die Lösung in einem Vertrag, in dem beide Seiten die zulässige Unterstützung für ihre jeweiligen Luftfahrt-Industrien aushandeln. So etwas gab es in den 90er-Jahren, doch der Vertrag wurde von den USA aber gekündigt.