Weiter Patente auf natürliche Züchtungen von Braugerste in der Europäischen Union
Der Versuch der „Initiative keine Patente auf Saatgut“ mehrere Patente auf Braugerste zu verhindern, ist gescheitert. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat den Antrag auf Löschung des Patentes abgelehnt. „Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben“, kritisierte der Sprecher der Initiative Christoph Then. Die Brauereien Carlsberg und Heineken hatten 2009 solche Patente angemeldet.
Der Streit um Patente auf Züchtungen betrifft die gesamte Landwirtschaft, betont Then. „Derartige Patente beeinträchtigen die Vielfalt auf dem Acker, den Fortschritt in der Züchtung und auch die Interessen der Verbraucherinnen.“
In den USA ist vor allem bei der Gentechnik die Vergabe von Patenten üblich. Der Patentschutz sorgt dafür, dass die Pflanze von anderen Unternehmen nicht nachgezüchtet und verkauft werden darf. Auch darf die patentierte Züchtung nicht für die Weiterzucht durch andere Saatgutproduzenten verwendet werden.
In Europa war es bisher ebenfalls so, dass die Pflanzen nicht nachgezüchtet und verkauft werden durften. Allerdings ist es fremden Saatgutfirmen erlaubt, die Pflanze für die Weiterzucht zu nutzen. Daher gibt es Befürchtungen, dass es durch Patente künftig Einschränkungen bei der Entwicklung neuer Pflanzensorten gibt.
Die Initiative hat in ihrer Beschwerde auf eine Entscheidung der Europäischen EU-Kommission aus den Jahren 2016 und 2017 verwiesen, die Patente auf traditionelle Züchtungsverfahren ablehnt. Doch rückwirkend auf das Jahr 2009 ist diese Vorgabe nicht anwendbar. Then befürchtet, dass das Patentamt diese Regelung nicht konsequent umsetzen wird. Carlsberg hat bereits weitere Patentanmeldungen eingereicht.