Wirtschaft

Online-Shopping: So kommt das Packerl rechtzeitig an

Viele Händler geben Zustell-Garantien, die nicht immer halten.Noch keine Weihnachtsgeschenke besorgt? Viele wollen sich den stressigen Last-Minute-Noteinkauf im stationären Handel ersparen und suchen noch rasch Geschenke im Internet. Stellt sich die Frage: Kommt das Packerl noch rechtzeitig an?

Ein Check des KURIER bei großen Online-Shops zeigt, dass die Zustellfristen höchst unterschiedlich angegeben werden. Beim deutschen Modehändler Zalando sollten die letzten Weihnachtsbestellungen bis 18. Dezember eintreffen, bei Tchibo bis spätestens 19. Dezember. Otto- und Universalversand können lagernde Artikel, die bis 20. Dezember 13 Uhr geordert werden, noch rechtzeitig liefern. Die Zahlung ist nur mit Kreditkarte oder Paypal möglich, nicht auf Rechnung. Auf einzelne Technik-Produkte ist auch eine 24-Stunden-Lieferung bei Order bis 23.12. um 13 Uhr noch möglich.

Intransparent

Relativ intransparent ist Online-Riese Amazon, der seine Weihnachts-Bestellfristen nur für Kunden in Deutschland detailliert auflistet. Auf Anfrage verweist Amazon auf die allgemeinen Lieferbedingungen für Österreich. Demnach dauert die Zustellung je nach Versandart ein (Premiumversand) bis zu drei Werktagen (Standardversand). Dies gilt jedoch nur für direkte Amazon-Bestellungen, nicht für die Marketplace-Händler.

Wer noch rasch einen Fotokalender oder ein Fotobuch in Auftrag geben möchte, hat bei Cewe Color noch bis 17. Dezember Zeit. Mitbewerber Happyfoto macht’s individueller und kennzeichnet bei jeder Bestellung sofort, ob sich die Frist bis Weihnachten noch ausgeht. Die letzten Aufträge werden am 20. Dezember versendet. Im Online-Shop von Hartlauer muss ebenfalls bis 20. bestellt werden.

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Liefergarantie

Auffällig ist, dass manche Händler Lieferversprechen abgeben. Wirklich verbindlich sind diese nicht. In der Praxis käme es oft zu Streitfällen, weil sich die Händler auf die Zusteller ausreden, sagt Reinhold Schranz, Verbraucherschützer vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). Im Zweifelsfall empfiehlt er den Kunden, selbst eine Liefergarantie bis 24.12. zu vereinbaren. „Wer die Ware nur dann kaufen will, wenn sie vor Weihnachten geliefert wird, sollte dies bei der Bestellung ausdrücklich mitteilen.“

In diesem Fall liege ein so genanntes Fixgeschäft vor. „Kommt das Packerl erst nach dem 24. Dezember, gilt der Vertrag als aufgelöst und der Empfänger braucht ihn nicht extra zu widerrufen“, so Schranz. Wird das Geschenk nach dem Heiligen Abend nicht mehr benötigt, weil etwa schon ein zweites Mal gekauft, kann es binnen zwei Wochen mit schriftlicher Rücktrittserklärung zurückgesendet werden. Einige Händler gewähren ein verlängertes Rücktrittsrecht.

Post-Fristen

Wer selbst noch Weihnachtspackerl innerhalb von Österreich verschicken will, sollte diese bis spätestens Samstag, 21. Dezember, bei der Post aufgeben. Die Post hält alle Filialen am 21. sowie 24. Dezember von 9 bis 12 Uhr geöffnet. EMS-Sendungen (Express Mail Service) können auch noch am Montag 23. Dezember aufgegeben werden, die Filialen haben bis 18 Uhr geöffnet. Bei DPD müssen die Pakete bis 20. Dezember aufgegeben werden.

Durch den boomenden Online-Handel werden vor Weihnachten in Österreich rund eine Million Pakete zugestellt, davon ca. 600.000 von der Post. Da sich die Zusteller im Dauerstress befinden, ist es ratsam, einen gewissen Zeitpolster einzuplanen. Bei vielen Bestellungen kann der Lieferprozess via Sendungsverfolgung nachvollzogen werden.