Welche Rechte haben Streikende?
Von Diana Dauer
Die Metaller-Gewerkschafter haben zum Arbeitskampf ausgerufen. Der Grund: In den Kollektivvertragsverhandlungen konnten sich die Verhandler von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht auf die gesetzliche Erhöhung der Löhne und Gehälter einigen. Nun wird teilweise im ganzen Land gestreikt.
Aber dürfen sie ihre Arbeit niederlegen und streiken?
Ja, in Österreich gibt es ein Recht auf Streik, es ist erlaubt und straffrei. Das Recht ist durch die Streikfreiheit geregelt und verfassungsrechtlich geschützt. Artikel elf der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Artikel acht des UN-Sozialpakts garantiert ein Streikrecht. Obwohl Streiks in Österreich scheinbar selten sind, hat die 2. Republik eine lange Streikgeschichte. Auch die Metaller sind erprobt. 1962 gab es mit 5,2 Millionen Streikstunden in vier Tagen von 200.000 Beschäftigten den größten Metallerkampf. Mit Erfolg: Es gab Lohnerhöhungen, arbeitsrechtliche Verbesserungen sowie die Abschaffung der Frauenlohngruppe. Das bedeutendste Streikjahr war 2003. In diesem Jahr mobilisierten die Gewerkschaften gegen die schwarz-blaue Pensionsreform und die ÖBB-Reform. Zusätzlich kam ein Streik bei der AUA dazu. 2003 wurde insgesamt 10,4 Millionen Stunden gestreikt.