Mietwohnung: Müssen wir die Tapeten bei Auszug entfernen?
Ich gebe meine Gemeindewohnung zurück. Ich habe mehrere Jahrzehnte darin gewohnt, einen Spannteppich sowie Laminatböden über dem ursprünglichen Holzboden und verschiedene farbenfrohe Tapeten an den Wänden angebracht. Was muss ich vor der Rückgabe entfernen?
Rechtsanwaltsanwärter Maximilian Els rät: "Grundsätzlich ist die Wohnung in dem Zustand zurückzustellen, in dem die Wohnung übernommen wurde. Eine normale Abnützung, insbesondere Abnutzungen einer weißen Wand, Bohrlöcher für Küchenkästen sowie Hängeregalen usw., ist durch die Miete abgedeckt und diese hat der Vermieter bei der Rückgabe zu akzeptieren.
Bei einer übermäßigen Abnutzung kann der Vermieter die Behebung verlangen. Der Spannteppich und Laminatboden, der über dem ursprünglichen Parkettboden verlegt wurde, sowie die bunten Tapeten müssen entfernt werden."