Wirtschaft

Aufregung um „Steuergeschenk“ an Immobilien-Konzerne

Die von der Regierung geplante Steuerbefreiung beim Verkauf von Immobilien in verschachtelten Firmenkonstruktionen sorgt für heftige Kritik bei Opposition und Finanzrechts-Experten.

Konkret handelt es sich um eine im „Jahressteuergesetz 2018“ enthaltene „Klarstellung“ beim Grunderwerbssteuergesetz. Demnach fällt bei der Übertragung von Immobilien keine Grunderwerbssteuer an, wenn diese über Holding-Konstruktionen verkauft werden. Kauft also ein Investor eine Holding, deren Tochterfirmen Immobilien besitzen, muss er keine Grunderwerbsteuer zahlen. Diese wird nur dann fällig, wenn eine Immobilie direkt verkauft wird – also etwa eine Wohnung an einen neuen Eigentümer geht. Die Steuer beträgt dann 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Die Steuer muss auch bezahlt werden, wenn eine Firma, die selbst Immobilien besitzt, den Eigentümer wechselt.

"Massives Steuergeschenk"

Kritik an der geplanten Steuerbefreiung kommt von ÖGB und Arbeiterkammer: „Damit ist es nun praktisch gesetzlich erlaubt, sich bei Immobilienübertragungen doppel- oder mehrstöckiger Konstruktionen zu bedienen, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden“, heißt es in der Begutachtung zum Gesetzesentwurf. SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer sprach am Sonntag von einem „massiven Steuergeschenk an große Immobiliengesellschaften“. Für den einfachen Bürger gelte die Steuerpflicht ab dem ersten Euro.Bundeskanzler Sebastian Kurz beginne offensichtlich, seine Versprechen an seine Großspender aus der Immobilienbranche einzulösen.

Im Finanzministerium wird betont, dass das Grunderwerbsteuergesetz schon bisher so interpretiert worden sei, es handle sich nur um eine Klarstellung. Man hätte das Gesetz auch „in eine andere Richtung“ klarstellen können, meint der Salzburger Finanzrechts-Professor Christoph Urtz. Er sieht in der Neuregelung eine „legalisierte Umgehungskonstruktion“. "Wenn jemand fünf Millionen Euro für ein Zinshaus am Wiener Markt ausgeben will, würde ich ihm sagen, gründen Sie zwei Firmen, dann können sie das Zinshaus später grunderwerbsteuerfrei weiterverkaufen." Zumal dafür vergleichsweise kostengünstige Personengesellschaften ausreichen würden, sagte Urtz gegenüber der APA.

Tatsächlich hat das Finanzministerium im Vorjahr eine andere Regelung angedacht und einen entsprechenden Erlass in Begutachtung geschickt. Demnach wäre auch bei der indirekten Übertragung von Immobilien über Holding-Konstruktionen Grunderwerbsteuer angefallen. Umgesetzt wurde das aber nicht, stattdessen erfolgt mit dem "Jahressteuergesetz" nun die gesetzliche Klarstellung in Richtung Steuerfreiheit.