Angela Merkel brach eine Lanze für Wirecard
Und das, obwohl das Kanzleramt über Sonderermittlungen der Bankenaufsicht informiert war. Das geht aus Angaben des deutschen Finanzministeriums hervor.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" und dem "Spiegel", das Ressort habe "am 23. August auf Anfrage des Kanzleramts per E-Mail verschiedene Informationen zum Fall Wirecard weitergegeben".
Was wusste Merkel genau?
Mitgeteilt wurde dem Kanzleramt nach "Spiegel"-Informationen etwa, dass Wirecard in den Fokus diverser Aufsichtsbehörden gerückt war.
"Das Bundesministerium der Finanzen hat an das Bundeskanzleramt auf Arbeitsebene auf - im Übrigen öffentlich bekannte - Vorwürfe gegen das Unternehmen Wirecard hingewiesen", erklärte der Sprecher.
Übermittelt worden seien zusätzlich unter anderem Bundestagsdrucksachen mit Parlamentsanfragen zu den Anschuldigungen gegen Wirecard.
Steuerrückforderungen in Millionenhöhe
Zudem hat der Skandal inzwischen eine weitere skurrile Note. Grund sind mögliche Steuerrückforderungen in Millionenhöhe.
Denn da der Wirecard-Vorstand die Bilanzen mit sehr wahrscheinlich erdichteten Umsätzen und Gewinnen aufblähte, hat das Unternehmen auch zu hohe Steuern gezahlt.
Die nachträgliche Korrektur von Steuerbescheiden aber ist in solchen Fällen gängige Praxis, wie es bei Steueranwälten und Insolvenzverwaltern heißt.
Der vom Münchner Amtsgericht bei Wirecard eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter Michael Jaffé ist noch mit dem Insolvenzgutachten beschäftigt und nimmt zu seinen Plänen nicht Stellung.
Gut für die Gläubiger
Doch haben Insolvenzverwalter die Pflicht, die Masse zu wahren und nach Möglichkeit zu mehren, damit die Gläubiger eines insolventen Unternehmens so viel wie möglich von ihrem Geld wiedersehen.
Bei Wirecard geht es in dieser Hinsicht um große Summen: Der Konzern hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Mio. Euro Ertragsteuern gezahlt.
Die Umsatzsteuer macht ebenfalls erhebliche Beträge aus, wird aber in den Gewinn- und Verlustrechnungen von Aktiengesellschaften nicht ausgewiesen.