Schwester Ewa darf nicht ins Mutter-Kind-Gefängnis
Bereits im Juni 2017 wurde Rapperin Schwesta Ewa (bürgerlich Ewa Malanda) wegen Steuerhinterziehung und mehrfacher Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Vorwürfe der Zuhälterei waren im Verfahren fallen gelassen worden. Nun bekam sie den Bescheid zum Haftantritt, für den sie zwei Wochen Zeit hat.
Keine Baby-Haft für Ewa
In der Zwischenzeit bekam die in Nordrhein-Westfalen lebende Musikerin allerdings ein Kind. Tochter Aaliyah Jeyla ist gerade sechs Monate alt. Zuvor hatte sich Ewa stets Hoffnungen gemacht, in einen offenen Vollzug mit Mutter-Kind-Einrichtung gehen zu können. Einen solchen gibt es ihrem Bundesland allerdings nur Fröndenberg, dort können 16 Mütter mit bis zu 20 nicht schulpflichtigen Kindern untergebracht werden.
Doch der Rapperin wird dieses Privileg wohl nicht zuteil, berichtet Bild. Der Grund: Ewa ist aufgrund ihrer gewalttätigen Veranlagung nicht für den offenen Vollzug geeignet. Ein Sprecher der Vollzugsanstalt erklärte gegenüber der Zeitung: "Nach unserer Einschätzung ist Ewa Malanda von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit und daher noch nicht für den offenen Vollzug geeignet. Wir empfehlen daher, dass sie sich zunächst im geschlossenen Vollzug bewähren soll." Bei dieser stößt das natürlich auf Unverständnis, ihre Tochter möchte sie nicht zurücklassen müssen. Sie ortet Vorurteile, seit ihrer Verurteilung 2017 habe sie sich stets vorbildlich verhalten. Nichtsdestotrotz wird Schwesta Ewa vorraussichtlich in die JVA Willich nahe Düsseldorf gehen.