Leben/Reise

Verspätetes Gepäck, Spesen und Co.: Wie sich Urlauber wehren können

Für viele ist es der zum Tier gewordene Albtraum eines Urlaubs: die Kakerlake im Badezimmer. Wer vor Reiseantritt einige Punkte bedenkt und sich informiert, kann im Schadensfall, bei Verspätungen und Mängeln Nerven und Geld sparen. Denn KonsumentInnen haben Rechte, wenn der Urlaub wegen äußeren Einflüßen schief läuft war. Die Arbeiterkammer gibt Tipps, wie man sich wehren kann:

1. Flugverspätung – was Sie wann bekommen: Wenn Sie von einem EU-Staat aus oder aus einem Nicht-EU-Land in die EU (Fluglinie hat Sitz in EU) fliegen, so haben Sie bei Verspätungen bestimmte Rechte. Bei zwei Stunden Verspätung beim Abflug haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Anrufe oder Hotelunterbringung, wenn nötig. Ab drei Stunden oder mehr gibt es bei einer verspäteten Ankunft gestaffelt nach Flugstrecke: bis 1.500 km 250 Euro, von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro, über 3.500 km 600 Euro. Kein Geld gibt es, wenn sich der Flug wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (etwa Vulkanausbruch) verspätet.

2. Verspätetes Gepäck – es kann Geld geben: Die Fluglinie haftet bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro. Der Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen nach Übergabe des Reisegepäcks an die Airline angezeigt werden. Nötige Dinge können Sie kaufen. Was ist nötig? Das hängt von der Reise ab – halten Sie Ihre Kosten möglichst gering!

3. Reisemängel – Geld retour: Lärm von der nahegelegenen Baustelle, Kakerlaken im Zimmer, … – das sind Gewährleistungsansprüche. Sie haben ein Recht auf Preisminderung: Unbedingt Mängel vor Ort der Reiseleitung mittteilen. Dokumentieren Sie alles, machen Sie Fotos. Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche beim Veranstalter schriftlich geltend. Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Die Frankfurter Liste bietet eine Orientierung, wie viel Sie zurückfordern können.

4. Teurer Check-in: Ryanair und Laudamotion verrechnen für den Check-in am Schalter, auch wenn er online nicht funktioniert, 55 Euro pro Person und Strecke. Wizz Air 30 Euro.  AK und VKI haben bereits Klagen eingebracht, denn die Ausstellung einer Bordkarte und der Check-in sollten bereits im Flugpreis inkludiert sein. Geben Sie zu verstehen, dass Sie mit der Zahlung der Gebühren nicht einverstanden sind. Fordern Sie das Unternehmen in der Folge schriftlich zur Rückerstattung dieser Gebühren auf.

5. Spesenfallen beim Zahlen mit Plastikgeld: Verwenden Sie die Bankomat- oder Kreditkarte außerhalb des Euro-Raumes, können je nach Bank bzw. Kreditkartenunternehmen unterschiedlich hohe Spesen anfallen. Vorsicht beim Geldabheben mit Kreditkarte: Das kostet immer – egal ob im Euro-Raum oder außerhalb. Speseninfos gibt es unter: www.bankenrechner.at/zahlkartenrechner

6. Kostenfallen bei Handy-Nutzung: ‚Roam like at home‘ gilt nur innerhalb der EU. In Nicht-EU Ländern oder auch bei Kreuzfahrten sollten Sie sich vorab beim Mobilfunkanbieter über die Kosten, vor allem für Telefonieren und Internetsurfen informieren.

Info

Mehr Informationen, Tipps und Broschüren unter wien.arbeiterkammer.at/reise. Auch die AK Konsumentenberatung hilft: 01 50165 – 1209, Mo. bis Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr. Bei verspäteten, gestrichenen und überbuchten Flügen hilft die AK Fluggastrechte-App