U-Ausschuss: Glock muss wegen Fernbleibens doch Strafe zahlen
Kathrin Glock, Ehefrau des Waffenherstellers Gaston Glock, ist mit der von ihr eingelegten außerordentlichen Revision gegen die wegen ihres Fernbleibens im Ibiza-U-Ausschuss verhängte Beugestrafe beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgeblitzt. Weder die allgemeine Sorge um Gesundheitsgefährdung noch die Beschränkungen durch die Covid-19-Maßnahmen stellten eine "genügende Entschuldigung" dar.
Glock hatte ihr Fernbleiben mit der Sorge um Gesundheitsgefährdung für sich und ihren Ehepartner begründet. Unter Berücksichtigung der im U-Ausschuss getroffenen Hygieneschutzmaßnahmen war das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) davon ausgegangen, dass das Infektionsrisiko für die Auskunftsperson nicht derart war, dass ihr Erscheinen unzumutbar gewesen wäre.
Diese Beurteilung teilt der VwGH. Bei der auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sowie unter Befolgung der maßgeblichen gesundheitsrechtlichen Vorschriften nicht gänzlich auszuschließenden Gefahr einer Infektion handelt es sich um "einen Umstand, der dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist". Die Sorge, dass dieses allgemeine Lebensrisiko eintreten könne, sei keine "genügende Entschuldigung" im Sinne der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
Zwar handelt es sich beim U-Ausschuss weder um eine Behörde noch um ein Gericht, sondern vielmehr um ein Organ der Gesetzgebung. Bei der Ladung werde dieser aber "behördlich" tätig. Daher treffen laut VwGH die Ausnahmebestimmung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung zu, wonach der private Wohnbereich zur Wahrnehmung eines unaufschiebbaren behördlichen Weges verlassen werden darf. Die Anreise zum U-Ausschuss ist somit erlaubt.
Glock war für Ende November in den U-Ausschuss geladen worden, blieb der Befragung wegen des Risikos einer Covid-19-Infektion und der damit verbunden Gesundheitsgefährdung für ihren Mann aber fern. Daraufhin beantragte der U-Ausschuss die Verhängung einer Beugestrafe beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Mit Beschluss vom Dezember verhängte dieses dann eine Strafe in Höhe von 2.000 Euro. Gegen diese Entscheidung erhob Glock Revision, für die sich der VwGH wegen Klärung einer allgemeinen Rechtsfrage zuständig fühlte.